Urteil wird erwartet
Alexandra R. wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft
ermordet
Foto: Polizei
NEUMARKT. Im spektakulären Prozeß um einen „Mord ohne Leiche“ mit einem Angeklagten aus dem Raum Pyrbaum wird am Mittwoch ein Urteil erwartet.
Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden Angeklagten lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger wollen Freispruch.
neumarktonline hat bereits mehrmals
über den Prozeß und auch die
Festnahme von einem der Angeklagten im Pyrbaumer Ortsteil Rengersricht im September letzten Jahres berichtet. Dem bei der Festnahme 50jährigen Dejan B. und seinem 48jährigen Geschäftspartner Ugur T. wird vorgeworfen, die damals im achten Monat schwangere 39jährige Alexandra R. entführt und getötet zu haben.
Den beiden Männern wird neben Mord auch versuchte Nötigung, Beleidigung, gemeinschaftlicher Computerbetrug, gemeinschaftliche Geiselnahme und ein „gemeinschaftlicher Schwangerschaftsabbruch“ - wegen der Tötung der hochschwangeren Frau - vorgeworfen.
Die Anklage geht dabei von diesem Sachverhalt aus: Am Vormittag des 9.Dezember 2022 folgten die beiden Männer Alexandra R. in einem geliehenen Auto zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat schwangeren Frau gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Wie geplant täuschten die Männer vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer von ihnen versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien brachte, um eine falsche Spur zu legen.
Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war.
Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.
Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.
Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die beiden Männer durch falsche Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich dagegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den beiden Männern entführt und getötet.
Jetzt geht der spektakuläre Prozeß nach 37 Verhandlungstagen, der Vernehmung von über 100 Zeugen und der Anhörung von zehn Sachverständigen zu Ende. Am Mittwoch wird ein Urteil erwartet.
21.07.24
Neumarkt: Urteil wird erwartet