Lebenslange Haftstrafen


Alexandra R. wurde nach Überzeugung des Gerichts
ermordet
Foto: Polizei
NEUMARKT. Nach einem umfangreichen Indizienprozeß wurden ein Mann aus Pyrbaum und sein Mitangeklagter wegen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt.

Das besondere an dem Mordprozeß: die Leiche der nach Überzeugung des Gerichts ermordeten damals im achten Monat schwangeren 39jährige Alexandra R. wurde bis heute nicht gefunden.

neumarktonline berichtete bereits in einer Eil-Meldung über das am Mittwoch ergangene Urteil.

Obwohl bei der Ermordung der Frau zwangsläufig auch das ungeborene Kind getötet wurde, handelt es sich nicht um einen „Doppelmord“, sondern bei diesem Tatkomplex „nur“ um einen „gemeinschaftlichen Schwangerschaftsabbruch“, sagte Gerichtssprecherin Tina Haase gegenüber neumarktonline.

Dem bei der Festnahme in Rengersricht 50jährigen Dejan B. und seinem 48jährigen Geschäftspartner Ugur T. war neben Mord auch versuchte Nötigung, Beleidigung, gemeinschaftlicher Computerbetrug, gemeinschaftliche Geiselnahme und der „Schwangerschaftsabbruch“ vorgeworfen worden.

Am Vormittag des 9.Dezember 2022 sollen die beiden Männer Alexandra R. in einem geliehenen Auto zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach gefolgt sein, das der im achten Monat schwangeren Frau gehörte. Dort überwältigten sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort sollen sie Alexandra R. veranlaßt haben, ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Männer durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen.

Anschließend sollen sie Alexandra R. getötet und die Leiche an einem bisher unbekannten Ort versteckt haben.

Die Motive für die Tat sah die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war.


Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Die wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.

Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.

In dem spektakuläre Prozeß wurden an insgesamt 38 Verhandlungstagen über 100 Zeugen vernommen und zehn Sachverständige gehört.

Die vier Verteidiger der zwei Angeklagten forderten Freisprüche, weil die Tat nicht nachgewiesen werden könne. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die beiden Männer zu jeweils lebenslangen Haftstrafen. Zudem stellte das Gericht in beiden Fällen die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
24.07.24
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