Joints und E-Scooter verboten
Während des Volksfestes werden auch Fuß-Streifen auf dem Festgelände unterwegs sein
Foto: Archiv
NEUMARKT. Der Rausch ist exklusiv nur mit Alkohol gestattet. Joints sind beim am Freitagabend beginnenden Neumarkter Volksfest grundsätzlich verboten.
Darauf wies die Polizei ausdrücklich hin. Und wer sich ans Steuer seines Autos setzt muß mit Kontrollen rechnen, die in großer Zahl durchgeführt werden. Übrigens: auch E-Scooter sind am Volksfest verboten.
Die Polizei wird jeden Tag mit ausreichend Kräften am und im Umfeld des Festgeländes anwesend sein, sagte ein Polizeisprecher. Auch Unterstützungskräfte aus den Zentralen Einsatzdiensten des Polizeipräsidiums Oberpfalz werden an besonders besucher- und einsatzstarken Tagen die Neumarkter Polizisten verstärlen. Die sichtbare Polizeipräsenz habe sich in den letzten Jahren sehr bewährt und einen erheblichen Teil dazu beigetragen, „die Sicherheit für die Bürger am Festgelände sowie der angrenzenden Innenstadt zu gewährleisten“.
In enger Absprache mit dem Ordnungs- und dem Hauptamt der Stadt findet das bisherige Sicherheitskonzept wieder Anwendung. Außerdem wurde die Festverordnung modifiziert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. So ist zum Beispiel das Befahren des Festgeländes mit Elektrorollern untersagt.
Die Neumarkter Polizei bat die Festbesucher, Fahrgemeinschaften zu bilden und das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die Haltverbote in Feuerwehranfahrtszonen, auf Behindertenparkplätzen und an gekennzeichneten Busparkplätzen überwacht und bei behindernd oder gefährdend abgestellten Fahrzeugen auch Abschleppungen veranlasst werden. Zum Volksfestzug am ersten Sonntag sind zudem Sperrungen auf der Festzugsroute zwischen 13 und 15 Uhr veranlasst, so dass hier vor allem im Innenstadtbereich mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Bereits im Vorfeld kündigt die Polizei hinsichtlich des Fahrens unter Alkoholeinfluss umfangreiche Kontrollen an. Alkohol oder andere Drogen am Steuer seien kein Kavaliersdelikt und führten oft zu schlimmen Unfällen mit fatalen Folgen.
Bei E-Scootern gelten übrigens dieselben Grenzwerte wie beim Führen jedes anderen Kraftfahrzeuges. Zudem sollte jedem Fahrradfahrer bewusst sein, dass bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall auch beim Fahrrad die gesetzliche Grenze bereits bei 0,3 Promille liegt.
Nach neuester Rechtsprechung ist der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Volksfestgelände verboten. Die Ordnungswidrigkeit kann beim ersten Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 1500 Euro und im Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden, hieß es.
Schließlich gab die Polizei auch noch Tipps zum Volksfestbesuch:
- Rufen Sie bei ungewöhnlichen Situationen oder sich anbahnenden Auseinandersetzungen über Notruf „110“ schnellstmöglich die Polizei oder sprechen Sie die Polizeistreifen vor Ort an
- Gehen Sie Streitigkeiten oder Pöbeleien aus dem Weg
- Achten Sie auf Ihre Geldbörsen, Schmuck und Wertsachen. Deponieren Sie Geldbörsen und Wertsachen nur in Innentaschen
- Machen Sie mit Ihren Kindern, Freunden und Bekannten vorsorglich einen Treffpunkt zu bestimmten Zeiten aus, sollten Sie sich aus den Augen verlieren
- Versperren Sie Ihr Auto, Motorrad und Fahrrad sorgfältig und nutzen Sie ausschließlich gekennzeichnete Park- und Abstellflächen. „Wildparker“ werden konsequent verwarnt und gegebenenfalls abgeschleppt
- Wenn Sie fahren müssen - Hände weg vom Alkohol!
09.08.24
Neumarkt: Joints und E-Scooter verboten