Am Feiertag gefahren

NEUMARKT. Dass es sich beim „Tag der Deutschen Einheit“ um einen bundeseinheitlichen Feiertag handelt mussten mehrere Brummifahrer schmerzhaft feststellen.

Eine Streife der Autobahnpolizeistation Parsberg war extra für die Überwachung des Feiertagsfahrverbots eingesetzt und hatte auch alle Hände voll zu tun. Insgesamt wurden 16 große Lastwagen beanstandet, die in der Zeit zwischen Mitternacht und 22 Uhr auf der A3 im Dienstgebiet der Autobahnpolizei Parsberg unerlaubt unterwegs waren.

Die Fahrer konnten keine Ausnahmegenehmigungen für das Fahren am Feiertag vorweisen. Auch hatten sie keine verderblichen Güter geladen, die eine Fahrt erlaubt hätten. Daher wurden gegen die Fahrzeuglenker jeweils Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und sie mussten teilweise gleich das Bußgeld hinterlegen. Außerdem durften die Lkw bis 22 Uhr nicht mehr weiterfahren.


Da sich die Spediteure durch die unerlaubten Fahrten am Feiertag einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wurden gegen sie Verfahren zur Einziehung des erlangten Gewinns eingeleitet. Dabei können erfahrungsgemäß schnell Summen im vierstelligen Bereich fällig werden.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot untersagt den gewerblichen Transport von Gütern mit Lastwagen über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr.
04.10.24
Neumarkt: Am Feiertag gefahren
Telefon Redaktion


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