Kirchenverwaltungen gewählt

NEUMARKT. In den sechs Neumarkter Pfarreien wurden für die nächsten sechs Jahre die Kirchenverwaltungen gewählt.

Sie sollen über die wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten der Pfarr- und Filialgemeinden beschließen.

Die Kirchenstiftungen sind die Rechtsträger der katholischen Pfarrei oder Filialgemeinde. Organe der Kirchenstiftungen sind die Kirchenverwaltungen. Sie werden auf sechs Jahre gewählt und beschließen über die Verwaltung des Vermögens, den Haushalt und den Jahresabschluss, die Investitionen, die Anstellung von Personal und die Erledigung wirtschaftlicher Aufgaben.


Vorsitzende der Kirchenverwaltungen sind die jeweiligen Pfarrer.
04.12.24
Neumarkt: Kirchenverwaltungen gewählt
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