Gefährliche Kracher
Man hofft auf ein Unfallfreies Silvesterfeuerwerk
Foto: pixabay
Abfall mitnehmen
NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt appelliert an die Feiernden zu Silvester, dass sie nach dem Silvesterfeuerwerk wieder aufräumen sollen.
Die an öffentlichen Plätzen, in Straßen, Parks, Grünanlagen oder an sonstigen Orten abgebrannten Feuerwerkskörper und die mitgebrachten Tüten, Flaschen und weiterer Unrat darf man nicht einfach liegen lassen.
Vielmehr sollte jeder, der Raketen und andere Feuerwerkskörper abbrennt, den Platz nach dem Feuerwerk aufgeräumt und sauber wieder verlassen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
NEUMARKT. Allen Appellen zum Trotz: auch in Neumarkt wurden und werden Silvester-Kracher gekauft, als gäbe es kein Morgen.
Doch wenn schon, dann sollte man sich an legale Böller halten, heißt es in einem Aufruf des Bayerischen Landeskriminalamtes. Sonst drohen Krankenhaus - und Geldbußen.
Dieses Jahr waren Raketen, Böller und Co. schon einen Tag früher im
Handel erhältlich. Eigentlich startet der Böllerverkauf an drei Tagen vor Silvester. Im Einzelhandel und bei den meisten Discountern beginnt der Verkauf also am 29. Dezember und geht bis zum 31. Dezember. Falls dazwischen ein Sonntag liegen würde, stehen die Raketen bereits am 28. Dezember zum Verkauf bereit - wie es heuer der Fall ist.
Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem
wegen ihrer Gefährlichkeit illegal?
Grafik: LKA Bayern
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder
im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt.
Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für ein Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen
pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar
in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch
in Deutschland.
Die unbekannte Komponente bei Feuerwerk aus dem Ausland oder aus dem Internet ist
die in der Regel unklare Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen
Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu
lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen
Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der
unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie wegen ihrer chemischen
Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als deutsche Feuerwerkskörper.
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen „Verstoß
gegen das Sprengstoffgesetz“ dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind hier möglich.
Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender
Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache
aufgedruckt sein.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische
Landeskriminalamt:
- Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst herzustellen
- Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leeren Flaschen im Getränkekasten, ab
- Heben Sie niemals nicht gezündete Feuerwerkskörper auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper
Ein aktueller Fall der Kriminalpolizeiinspektion Erding zeigt, dass auch in
diesem Jahr wieder illegale Pyrotechnik im Ausland bestellt und illegal eingeführt
wird. In Zusammenhang mit Ermittlungen der niederländischen Behörden wurde
bekannt, dass über ein Versandunternehmen mehr als 150 Pakete illegales
Feuerwerk aus Polen und Italien für den nicht privaten Bereich europaweit versandt
wurden. Als Empfänger in Bayern konnte ein 19jähriger deutscher
Staatsangehöriger identifiziert werden. Die Kripo
durchsuchte daraufhin die Wohnung des jungen Mannes.
Bei der Durchsuchung konnte ein sogenanntes „Großfeuerwerk“ der Kategorie 4
gefunden werden, das ausschließlich gewerblichen Zwecken dient und
ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht bezogen werden darf. Die Gegenstände
wurden beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen.
29.12.24
Neumarkt: Gefährliche Kracher