Gefährliche Kracher


Man hofft auf ein Unfallfreies Silvesterfeuerwerk
Foto: pixabay

Abfall mitnehmen

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt appelliert an die Feiernden zu Silvester, dass sie nach dem Silvesterfeuerwerk wieder aufräumen sollen.

Die an öffentlichen Plätzen, in Straßen, Parks, Grünanlagen oder an sonstigen Orten abgebrannten Feuerwerkskörper und die mitgebrachten Tüten, Flaschen und weiterer Unrat darf man nicht einfach liegen lassen.

Vielmehr sollte jeder, der Raketen und andere Feuerwerkskörper abbrennt, den Platz nach dem Feuerwerk aufgeräumt und sauber wieder verlassen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
NEUMARKT. Allen Appellen zum Trotz: auch in Neumarkt wurden und werden Silvester-Kracher gekauft, als gäbe es kein Morgen.

Doch wenn schon, dann sollte man sich an legale Böller halten, heißt es in einem Aufruf des Bayerischen Landeskriminalamtes. Sonst drohen Krankenhaus - und Geldbußen.

Dieses Jahr waren Raketen, Böller und Co. schon einen Tag früher im Handel erhältlich. Eigentlich startet der Böllerverkauf an drei Tagen vor Silvester. Im Einzelhandel und bei den meisten Discountern beginnt der Verkauf also am 29. Dezember und geht bis zum 31. Dezember. Falls dazwischen ein Sonntag liegen würde, stehen die Raketen bereits am 28. Dezember zum Verkauf bereit - wie es heuer der Fall ist.

Doch welche Gegenstände dürfen legal gezündet werden und welche sind trotz alledem wegen ihrer Gefährlichkeit illegal?

Grafik: LKA Bayern
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für ein Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.


Die unbekannte Komponente bei Feuerwerk aus dem Ausland oder aus dem Internet ist die in der Regel unklare Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards. So besteht unter anderem die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eine wesentlich höhere Wirkung als deutsche Feuerwerkskörper.

Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind hier möglich. Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.

Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische Landeskriminalamt: Ein aktueller Fall der Kriminalpolizeiinspektion Erding zeigt, dass auch in diesem Jahr wieder illegale Pyrotechnik im Ausland bestellt und illegal eingeführt wird. In Zusammenhang mit Ermittlungen der niederländischen Behörden wurde bekannt, dass über ein Versandunternehmen mehr als 150 Pakete illegales Feuerwerk aus Polen und Italien für den nicht privaten Bereich europaweit versandt wurden. Als Empfänger in Bayern konnte ein 19jähriger deutscher Staatsangehöriger identifiziert werden. Die Kripo durchsuchte daraufhin die Wohnung des jungen Mannes.

Bei der Durchsuchung konnte ein sogenanntes „Großfeuerwerk“ der Kategorie 4 gefunden werden, das ausschließlich gewerblichen Zwecken dient und ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht bezogen werden darf. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen.
29.12.24
Neumarkt: Gefährliche Kracher
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