„Erhebliche Widersprüche“
NEUMARKT. Ein Mitarbeiter einer Neumarkter Einrichtung wurde jetzt vom Vorwurf freigesprochen, eine geistig behinderte Frau vergewaltigt zu haben.
Der Prozeß vor der 13. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg Fürth wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt; am Donnerstag wurde das Urteil gesprochen.
Dem Mann war vorgeworfen worden, mit einer unter Betreuung stehenden Frau Sex gehabt zu haben. Die Frau ist geistig behindert und war nach Überzeugung der Anklage mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden. Bei ihren Polizei-Vernehmungen machte die Frau allerdings je nach Frage-Weise unterschiedliche und widersprechende Angaben.
Am Donnerstag wurde der Angeklagte freigesprochen und entschieden, dass der Mann für die Zeit der acht Monate dauernden Untersuchungshaft entschädigt werden muß.
Der Freispruch erfolgte nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten, sagte ein Gerichts-Sprecherin zu
neumarktonline. Die Kammer konnte sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht von einem eindeutigen Tat-Sachverhalt überzeugen. Der Vorsitzende sagte, dass das Gericht nicht feststellen konnte, ob und was tatsächlich zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten vorgefallen war und ob dies strafbar war.
Er verwies auf die erheblichen Widersprüche in den einzelnen Vernehmungen der Geschädigten und auf die fehlende Aussagekonstanz. Die Kammer gehe aber nicht davon aus, dass das Opfer bewusst die Unwahrheit erzählt habe. Möglicherweise gab es etwas zwischen den beiden, was genau sei allerdings – auch nach Einvernahme von weiteren Zeugen - nicht feststellbar gewesen. Auch sei problematisch, ob etwaige Berührungen einvernehmlichen erfolgt seien oder nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
09.01.25
Neumarkt: „Erhebliche Widersprüche“