Wahlscheine für „ungültig“erklärt

NEUMARKT. Wegen einer Panne bei den Briefwahlanträgen gibt es in der Stadt Neumarkt fast 400 Wahlscheine doppelt - sie werden jetzt für ungültig erklärt.

In der Neumarkter Stadtverwaltung wurde der Fehler am Dienstag erkannt, als sich Bürger meldeten, die Briefwahl beantragt und jetzt die Unterlagen doppelt erhalten haben. Betroffen sind ausschließlich Briefwahlanträge, die am 18. und 19. Januar online über das Bürgerserviceportal und per QR-Code beantragt wurden, hieß es aus dem Rathaus.

Wegen eines Fehlers beim Druck der beantragten Wahlscheine wurden 398 Wahlscheine mit identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und doppelt versendet. Die betroffenen Wahlberechtigten erhielten oder erhalten daher zweimal Post mit Wahlunterlagen. Bei einzelnen Wahlberechtigten ist das aufgefallen. Bis Dienstag-Nachmittag gab es 13 Rückmeldungen.

Inzwischen wurde umgehend Rücksprache mit der Kreiswahlleitung für den „Stimmkreis 231 – Amberg“ gehalten und alle betroffenen Wahlscheine für „ungültig“ erklärt. Diese Maßnahme sei wahlrechtlich möglich und finde regelmäßig bei Wahlen Anwendung, zum Beispiel beim Verlust von Wahlscheinen beim Wähler oder bei Verlusten auf dem Postweg.

Damit sind die doppelt übersandten Wahlunterlagen ungültig geworden und können von den Wahlberechtigten einfach vernichtet werden, hieß es von der Stadt.

Die Wahlberechtigten erhalten automatisch und ohne dass sie etwas veranlassen müssen neue Wahlunterlagen mit einem erläuternden Anschreiben zugesandt. Damit glaubt man im Rathaus „größtmögliche Bürgerfreundlichkeit“ zu erreichen. Die neuen Unterlagen gibt die Stadt am Mittwoch zur Post, so dass ausreichend Zeit zur Rückgabe bleibt.


Wahlberechtigte, die keine neuen Wahlunterlagen mit entsprechendem roten Hinweisblatt erhalten, sind nicht betroffen.

Falls betroffene Wahlberechtigte ihre nun für ungültig erklärten Unterlagen bereits ausgefüllt und zurückgegeben oder zur Post gegeben haben, müssen sie mit den neuen Unterlagen nochmals wählen.

Verwendung finden dürfen ausschließlich die neuen Unterlagen.

Mit der Regelung werde sichergestellt, dass kein Wahlberechtigter doppelt wählen kann. Etwaige Rückläufer werden wegen der bekannten Wahlscheinnummer aussortiert und auch eine Wahl im Wahllokal sei durch die Ungültigkeitserklärung sicher unterbunden. Es dürfte also keinerlei Einflüsse auf das Wahlergebnis geben.

Insgesamt wurden von der Stadt bisher rund 12.500 Briefwahlunterlagen ausgegeben.
11.02.25
Neumarkt: <span style="color:red;"> Wahlscheine für „ungültig“erklärt</span>
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang