„Abscheulicher Mord“

Nach Überzeugung des Gerichts ließen die Angeklagten das spätere Opfer auf dem Gleis liegen
Foto: Archiv/Bundespolizei
NEUMARKT. Der wahre Grund blieb bis zuletzt im Dunkeln: Im Mordfall vom Neumarkter Bahnhof fielen jetzt am Nürnberger Landgericht die Urteile.
Der 32jährige Angeklagte erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die 25 und 22 Jahre alten Mittäter wurden zu Freiheitsstrafen von 13 und neun Jahren verurteilt.
Die drei Angeklagten Litauer hatten damals einen 48jährigen Mann mit lettischer Staatsbürgerschaft auf ein Gleis nahe dem Neumarkter Bahnhof gelegt und ihn von einem Zug überrollen lassen. Der Mann war sofort tot.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sprach die drei Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes schuldig. Bei den beiden jüngeren Angeklagten wurde strafmildernd berücksichtigt, daß sie durch ihre ersten Angaben gegenüber der Polizei am Tattag oder am Folgetag zur Aufklärung der Tat beigetragen hatten.
Bei dem 22jährigen Angeklagten berücksichtigte das Gericht zudem , dass eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit wegen „kognitiver Einschränkungen“ zum Tatzeitpunkt vorlag.
Das Gericht sah als nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagten ihr Opfer gemeinsam zu den nahegelegen, vielbefahrenen Bahngleisen brachten, ihn dort wegen der vorausgegangenen Misshandlungen benommen und hilflos im Gleisbett liegen ließen, damit er von einem Zug überrollt werde. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer sprach in der mündlichen Urteilsbegründung von einem „Mord, der an Abscheulichkeit kaum zu überbieten sei“ und einer Tat, für die es keinen Grund und keine plausible Erklärung gegeben habe. Die Angeklagten hätten aus niedrigen Beweggründen gehandelt.
Die drei 22, 25 und 32 Jahre alten Männer aus Litauen waren damals im April letzten Jahres als Leiharbeiter in Neumarkt.
Nach einem nichtigen Streit soll einer von ihnen einen 48jährigen Mann mit lettischer Staatsbürgerschaft niedergeschlagen haben. Zu dritte schleiften die drei Männer dann ihr Opfer zur den nahen Gleisen und legten ihn dort ab.
Kurze Zeit später passierte ein Autotransporterzug den Neumarkter Bahnhof und überrollte den bewußtlos auf den Gleisen liegenden 48jährigen Mann. Er war sofort tot.
neumarktonline veröffentlichte kurze Zeit später eine
Meldung über Sperrungen an der Bahnstrecke. Erst im Verlauf der ständigen Aktualisierungen wurde klar, daß es sich um mehr als ein tragisches Bahnunglück handelt. Am frühen Abend erfuhren unsere Zeitung und unsere Leser, daß im Zusammenhang mit einem Todesfall nach drei Männern gefahndet wird (
Meldung hier).
Die Polizei kam durch Videoaufnahmen und Zeugenaussagen auf die Spur der drei Litauer. Die drei Männer konnten wenige Stunden nach dem tragischen Tod des Mannes festgenommen werden (
wir berichteten).
Vor Gericht machten die Angeklagten Erinnerungslücken geltend. Der 32jährige Mann sagte, er und seine beiden Kollegen hätten an dem besagten Tag in einer Monteursunterkunft in Bahnhofsnähe Wodka-Mix-Getränke getrunken. Bei einer Zigaretten-Pause auf dem Hof sei man dann mit dem 48jährigen Letten aneinandergeraten - an den Grund konnte sich der Angeklagte ebenfalls nicht mehr erinnern.
Offenbar hat der 32jährige Angeklagten dann den 48jährigen Mann zu Boden geprügelt. Danach hatten ihn die drei Männer zu den Gleisen geschleppt und ihn dort bewußtlos abgelegt.
Der 32jährige Angeklagte sagte vor Gericht, er erinnere sich nicht, wieviel Schnaps er getrunken habe. Die Erinnerung kehre erst zu dem Zeitpunkt zurück, als ihm Kripo-Beamte Fingerabdrücke abnahmen.
Die Staatanwaltschaft hatte für zwei der Angeklagten wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, der dritte Angeklagte sollte für zwölf Jahre in Haft. Die Verteidiger wollten keinen Mord erkannt haben und beantragten Freiheitsstrafen von höchstens fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung und in einem Fall wegen Beihilfe zum Totschlag.
Ursprünglich war der Prozeß bis 10 April terminiert; jetzt wurde aber bereits am Donnerstag das Urteil gefällt
20.03.25
Neumarkt: „Abscheulicher Mord“
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