Infos zum neuen BSIG
NEUMARKT. Bei einem Vortrag der Wirtschaftsförderung des Landkreises gibt es für Unternehmen wichtige Informationen zur Cybersicherheit.
Eine kostenfreie 90minütige Online-Veranstaltung soll am 25.Februar um 14.30 Uhr systematisch durch die gesetzlichen Anforderungen des neuen BSIG führen und zeigen, wo sich Unternehmen Unterstützung holen können.
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue BSIG. Es ist das Herzstück der deutschen Umsetzung der europäischen NIS2Richtlinie, die wegen der steigenden Cyberangriffe deutlich strengere Sicherheitsstandards verlangt. Mit dem neuen Gesetz kommen auf viele Unternehmen zusätzliche Pflichten zu, insbesondere im Bereich des Risikomanagements. Zudem müssen Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen und bestimmte Informationspflichten erfüllt werden.
Wichtigste Punkte der Veranstaltung werden sein:
- Inhalt der NIS2Richtlinie
- Was sind wichtige und besonders wichtige Unternehmen gemäß BSIG?
- Risikomanagementmaßnahmen
- Meldepflichten
- Registrierungspflichten beim BSI
- Haftung und Schulungspflicht der Geschäftsleitung
- Bußgelder im BSIG
Eine Anmeldung ist
online erforderlich.
Referentin Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 25 Jahren Unternehmen im IT- Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht.
12.02.26
Neumarkt: Infos zum neuen BSIG