„Familienehre“ sollte wiederhergestellt werden


Das Gericht sprach eine lebenslange Haftstrafe aus
Symbolfoto: Pixabay
NEUMARKT. Ein 43jähriger Syrer wurde für einen Mord in Parsberg vom Landgericht Nürnberg Fürth zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Zudem stellte die fünfte Strafkammer die „besondere Schwere der Schuld“ fest - das bedeutet, dass der Mann auch nach 15 Jahren nicht so leicht aus der Haft entlassen werden kann.

Dem 43jährigen Mann wurde zur Last gelegt, im März letzten Jahres bei einer Feier in Parsberg zum kurdischen Neujahrsfest seinen 39jährigen Cousin und früheren Schwager mit einem Messerstich ins Herz getötet zu haben (wir berichteten vielfach). Tatwaffe war ein 32 Zentimeter langes Messer.

Grund für die Bluttat soll ein 20 Jahre zurückliegendes Geschehen gewesen sein. Damals kam die Schwester des Täters ums Leben und der 39jährige Cousin soll dafür verantwortlich gewesen sein.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth - also das Schwurgericht - hat am frühen Donnerstag-Nachmittag gegen den Angeklagten wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und im Urteil auch die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt.


Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Cousin und ehemaligen Schwager auf dem Kulturfest in Parsberg überraschend angegriffen und gezielt mit einem Stich ins Herz getötet hat. Der Angeklagte wollte nach Überzeugung des Gerichts auf diese Weise die Familienehre wiederherstellen.

Die Schwester des Angeklagten war vor rund 20 Jahren, als die Familien noch in Syrien lebten, mit dem Cousin verheiratet und ist dort in jungen Jahren mit mehreren Messerstichen getötet worden. Der Cousin ist in Syrien deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hatte die Tat aber immer bestritten.

Das Gericht wertete den tödlichen Messerangriff als heimtückischen Mord und sah zugleich auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als gegeben, weil sich der Angeklagte mit seinem Verständnis zur Wiederherstellung der Familienehre gegen die rechtsstaatlichen Werte stellte.

Die Urteilsverkündung mußte kurz unterbrochen werden, weil der Angeklagte laut wurde und mit den Fäusten auf einen Tisch schlug. Er wurde auf Anordnung des Richters gefesselt und schließlich aus dem Saal entfernt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision gegen die Verurteilung einlegen.
12.02.26
Neumarkt: „Familienehre“ sollte wiederhergestellt werden
Telefon Redaktion


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