Gemeinsame Pfarrgemeinderäte
NEUMARKT. Novum bei den katholischen Pfarreien in Neumarkt: Am 1. März werden im Stadtgebiet erstmals pfarrübergreifende Pfarrgemeinderäte gewählt.
„Die Zeichen stehen stark auf Veränderung“, sagte der Referent für pastorale Aufgaben und Projektleiter für die „Stadtkirche Neumarkt“ Christian Schrödl. Man wisse, dass „strukturelle und personelle Veränderungen auf uns zukommen“. Die Pfarrgemeinderäte der sechs Neumarkter Pfarreien beschlossen im September, dass sich auch die Struktur der Gremien weiterentwickeln müsse.
Erstmals wird nun für die Pfarreien St. Johannes, Hofkirche, Heilig Kreuz und Pelchenhofen ein gemeinsamer Gesamt-Pfarrgemeinderat gebildet.
Künftig wird die Pfarrei St. Johannes fünf Mitglieder, die Hofkirche vier Mitglieder, die Pfarrei Heilig Kreuz zwei Mitglieder und die Pfarrei Pelchenhofen ein Mitglied stellen. Auf dem Wahlzettel am 1. März sind die Kandidaten zwar nach Pfarreien sortiert, grundsätzlich gilt jedoch, daß jeder Wähler zwölf Stimmen hat, die er auf die Kandidaten aus allen vier Pfarreien verteilen kann.
In drei Pfarreien werden darüber hinaus Orts-Pfarrgemeinderäte gewählt, die das kirchliche Leben vor Ort in der Hofkirche, in Heilig Kreuz und in Pelchenhofen organisieren sollen.
Die Wahl findet im Rahmen aller Vorabendgottesdienste am 28. Februar und bei allen Sonntagsgottesdiensten am 1. März statt.
15.02.26
Neumarkt: Gemeinsame Pfarrgemeinderäte