Vorgaben überschritten

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt beschäftigt mehr schwerbehinderte Menschen als gesetzlich vorgeschrieben ist, hieß es aus dem Rathaus.

Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass öffentliche und auch private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen. Angezeigt werden muss dies jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit. Jeweils bis zum 31. März muss ein Nachweis für das vorangegangene Jahr eingehen. Erfüllt ein Betrieb die Beschäftigungspflicht nicht, muss er Ausgleichsabgaben zahlen.


Die Stadt Neumarkt muss auch diesmal nicht zahlen. Für das nun anstehende Berichtsjahr 2025 meldete die Stadt, dass 9,01 Prozent aller Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.

„Die Stadt erfüllt nicht nur ihre Pflicht, sondern geht weit über die geforderte Quote hinaus”, sagte Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn.
23.03.26
Neumarkt: Vorgaben überschritten
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