Steckling oder Setzling?


Über 2300 solcher Cannabispflanzen stellte der Zoll sicher
Foto: Zoll
NEUMARKT. Stecklinge oder Setzlinge? Der Zoll stellte jetzt bei einem Paketdienstleister in der Region 2312 Cannabispflanzen sicher.

Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg kontrollierten bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen. In zwei der Fahrzeuge stellten sie die riesige Menge junger Cannabispflanzen sicher, die ein österreichisches Unternehmen an 729 Empfänger in Deutschland verschickt hatte.

Das Unternehmen hatte die beiden Lastwagen wegen der erforderlichen Transporttemperaturen eigens für die Pflanzenlieferungen gechartert. Die meisten Empfänger hatten jeweils ein bis zwei Pflanzen bestellt. Die größte Einzelbestellung umfasste 72 Pflanzen.

Das Problem bei der Bestellung: Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge deklariert. Tatsächlich waren sie jedoch bereits eingepflanzt und zu eigenständigen jungen Cannabispflanzen herangewachsen. Damit handelte es sich nicht mehr um Stecklinge, sondern um sogenannte Setzlinge.

Echte Stecklinge gelten nach dem Konsumcannabisgesetz als Vermehrungsmaterial und rechtlich nicht als Cannabis. Sie fallen daher grundsätzlich nicht unter das Einfuhrverbot für Cannabis. Setzlinge gelten dagegen bereits als Cannabispflanzen. Ihre Einfuhr nach Deutschland ist verboten – auch aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.


„Bei einer Bestellung im Internet ist oft nicht sofort erkennbar, aus welchem Land die Ware verschickt wird. Deshalb sollte man vor der Bestellung zum Beispiel das Impressum prüfen und darauf achten, wo das Unternehmen seinen Sitz hat“, sagte Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg. „Auch die Bezeichnung als Steckling bedeutet nicht automatisch, dass die Einfuhr erlaubt ist. Entscheidend ist, wie weit die Pflanze tatsächlich entwickelt ist.“

Gegen die 729 Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender wurde wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Die insgesamt 730 Strafverfahren wurden zur weiteren strafrechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben.

Die sichergestellten Cannabispflanzen werden nach Abschluss der Verfahren vernichtet.
31.08.26
Neumarkt: Steckling oder Setzling?
Telefon Redaktion

Merz

Burgis


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