Brandstiftung nicht nachgewiesen

NEUMARKT. Die Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Daßwang bleibt wohl ungeklärt. Der Angeklagte wurde jetzt freigesprochen.

Das Gericht konnte sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme keine zweifelsfreie Überzeugung davon bilden, dass der Angeklagte tatsächlich diejenige Person war, die den Brand gelegt hat, hieß es vor dem Landgericht Nürnberg Fürth. Der beschuldigte 33jährige Mann wurde freigesproche4n.


Der angeklagte Iraner hatte früher selbst in der Unterkunft gewohnt hat und die Vorwürfe bisher weitgehend bestritten. Am 22.November gegen 11.40 Uhr entstand in der von mehreren Personen bewohnten Unterkunft in Daßwang ein Feuer in der Küche. Dabei wurde einer der sechs Bewohner leicht verletzt. (wir berichteten mehrfach)
01.10.26
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