Gefängnis droht
NEUMARKT. Mit gefälschtem Ausweis durch die Alterskontrolle bei Konzerten ? Der Neumarkter Polizei-Chef warnt Jugendliche eindringlich.
Insbesondere bei Rockveranstaltungen, aber auch bei Einlasskontrollen vor Diskotheken werden immer wieder Jugendliche aufgegriffen, die versuchen, mit Ausweisen von Geschwistern, Bekannten oder Freunden, die die vorgegebenen Altersbedingungen erfüllen, Einlass zu erreichen, erklärte Polizei-Chef Helmut Lukas.
In einem konkreten Beispiel versuchte ein 15jähriger mit dem Ausweis seines 16jährigen Freundes die Hürde der Eingangskontrolle zu einer Veranstaltung oder einer Diskothek zu überwinden. Das Sicherheitspersonal erkannte diesen Missbrauch, und überreichte den vorgelegten "falschen" Ausweis an die Polizei.
Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass dies eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt, erklärte Helmut Lukas. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe werde immerhin bestraft, wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, "zur Täuschung im Rechtsverkehr" gebraucht. Gleiches Strafmaß gilt übrigens auch für den, der seinen eigenen Ausweis einem anderen zu dieser Täuschung überlässt. Dabei muss dem Jugendlichen nicht einmal diese Täuschung gelingen, denn der Versuch, mit dem gefälschten Ausweis in eine solche Veranstaltung zu gelangen, ist bereits strafbar.
Polizeichef Helmut Lukas sieht in solchen Straftaten oftmals "Jugendverfehlungen" und "meist sind sich die betroffenen Jugendlichen über ihr Handeln und das damit verbundene Unrechtsbewusstsein nicht im klaren". Doch die Folgen können schlimm sein: "Gerade bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, insbesondere im öffentlichen Dienst, kann eine solche unnütze Jugendverfehlung letztendlich zum Verhängnis werden", erklärte Lukas.
Ein Missbrauch von Ausweispapieren liegt übrigens nicht nur beim Personalausweis, sondern auch bei ähnlichen Ausweisen wie Schülerausweis oder dergleichen vor - "mit oder ohne Lichtbild !"
In anderen Fällen werden oftmals amtlich ausgestellte Ausweise gefälscht, d.h. das Geburtstagsdatum wird verändert, um eine entsprechendes Alter nachweisen zu können. Dabei fallen nach den Angaben des Neumarkter Polizeichefs insbesondere Schülerausweise auf, die verändert werden: "Dieses Verhalten setzt natürlich eine wesentlich höhere kriminelle Energie voraus, denn hier wird eine echte Urkunde verfälscht und das Strafgesetzbuch sieht bei Urkundenfälschung eine deutlich höhere Strafandrohung vor!".
Die Polizei rät deshalb allen Jugendlichen dringend, von solchem "unsinnigen" Verhalten Abstand zu nehmen, da sie "unter Umständen ihren persönlichen Lebensweg und insbesondere die Berufswahl einschränken können". Die Polizei sei verpflichtet, grundsätzlich auch solche Straftaten zu verfolgen und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorzulegen.
10.11.05
Neumarkt: Gefängnis droht