Arbeitsgruppen erlaubt

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt darf Arbeitsgruppen bilden. Dies geht aus einer Entscheidung des Petitionsausschusses hervor, die sich auf eine Eingabe von FLitZ-Vorsitzendem Dieter Ries zu den Arbeitsgruppen für die Errichtung der Stadthalle bezieht.

Die von Ries dabei geäußerten Bedenken wurden in der Entscheidung als "nicht zutreffend" bezeichnet, heißt es in einer Presse-Mitteilung der Stadt. Vielmehr können Gemeinden, wie es in der Stellungnahme des Petitionsausschusses heißt, "im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts und der daraus resultierenden Organisationseinheit darüber entscheiden, ob sie zur Erledigung ihrer Aufgaben neben den gesetzlichen Organen sonstige Gremien einrichten wollen (z.B. Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen). Einer gesetzlichen Grundlage hierfür bedürfen sie nicht."

Dabei könne die Stadt auch die Modalitäten für die Zusammensetzung, die Berufung der Mitlieder usw. in eigener Zuständigkeit regeln. Die Arbeitsgruppen müssten dazu auch nicht paritätisch "im Sinne von Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO" besetzt werden.

Für den Petitionsausschuss, der in seiner Entscheidung der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz folgt, haben Arbeitsgruppen wie die zur Stadthalle dabei nur eine vorbereitende Funktion und können "gegebenenfalls Lösungsvorschläge erarbeiten. Sie haben also nur beratende Funktion. Die notwendigen Entscheidungen werden ausschließlich von den nach der GO zuständigen Organen (Stadtrat, Bausenat) in öffentlichen Sitzungen nach Beratung und Diskussion getroffen. Kein Mitglied der gesetzlichen Organe wird durch das Tätigwerden der Arbeitsgruppen von der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ausgeschlossen. Die entscheidende Willensbildung der gesetzlichen Organe findet ohne Einschränkung in öffentlichen Sitzungen statt."

Die Problematik um den Flitz-Stadtrat Hans Walter Kopp, der von der Teilnahme an einem Treffen eines Arbeitskreis ausgeschlossen worden war, "hat sich inzwischen bereits erledigt". Er sei zum nächsten Treffen wieder eingeladen worden, die Teilnahme aber von sich aus abgesagt. Auch in Zukunft werde er zu den Treffen weiterhin eingeladen.

Wobei der Petitionsausschuss auch festgestellt hat, dass der Ausschluss Kopps keinerlei rechtliche Konsequenzen hat, da "die Arbeitsgruppen nicht den Status gemeindlicher Organe haben".
24.11.05
Neumarkt: Arbeitsgruppen erlaubt
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