Nur privat erlaubt


Bärlauch
Foto:Wikipedia
NEUMARKT. Gastwirte brauchen in Neumarkt zum Sammeln von Bärlauch eine Genehmigung. Die kriegen sie aber nicht...

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsames wies jetzt drauf hin, daß Bärlauch naturschutzrechtlich dem "allgemeinen Schutz" unterliegt. Es ist daher grundsätzlich verboten, diesen "missbräuchlich", das heißt ohne vernünftigen Grund, zu entnehmen. Das Pflücken von Bärlauch ist grundsätzlich nur zum privaten Gebrauch und in ortsüblichen Umfang (Handbüschel) zulässig.

Das Sammeln von Bärlauch für den Handel und für Gaststätten bedarf der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Die Erlaubnis kann zum Schutz der Pflanzen, insbesondere der gefährdenden Verminderung oder Ausrottung, mit Auflagen verbunden sein. Weil die bekannten Bärlauchvorkommen in der Oberpfalz in ökologisch hochwertigen und bereits geschützten Flächen liegen, sind Erlaubnisse für diese Bereiche aber grundsätzlich von der unteren Naturschutzbehörde abzulehnen, heißt es aus dem Landratsamt.

Der in der Gastronomie immer beliebter gewordene Bärlauch kann auch als Topfpflanze gekauft werden und lässt sich im Gemüsegarten und in Kräuterbeeten leicht kultivieren. So genutzt braucht niemand in der Küche auf den kulinarischen Genuss von Bärlauchgerichten verzichten und schont die heimischen blütenreichen Wälder.

Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung, hieß es..
24.02.06
Neumarkt: Nur privat erlaubt
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