Wild ist unterwegs !
NEUMARKT. In über 500 Fällen ist es im letzten Jahr im Raum Neumarkt zu Wildunfällen gekommen. Jetzt beginnt wieder die gefährliche Zeit.
Die Neumarkter Polizei nahm dies zum Anlaß, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie man sich als Autofahrer verhalten muß, wenn man allzu nahen Kontakt mit Wildtieren hatte. In letzter Zeit habe es dazu mehrere Anfragen gegeben, teilte ein Sprecher der Polizei mit. Jeweils im Frühjahr sei eine Häufung der Unfallzahlen in Zusammenhang mit Rehen oder Wildschweinen zu verzeichnen.
Die Zahl der Wildunfälle bewegte sich in den letzten Jahren immer um die 500: Im Jahr 2003 waren es 477 Unfälle (bei denen neun Menschen verletzt wurden), im Jahr 2004 wurden 537 Unfälle (mit nur drei Verletzten) gezählt und im letzten Jahr waren es 525 Unfälle mit acht verletzten Menschen.
Ist man an einem Wildunfall beteiligt gelten folgende Vorschriften:
- Pflicht zur sofortigen Meldung bei Schalenwild:
Gem. § 56 Bayer, Jagdgesetz kann mit Geldbuße bis zu 5000 Euro belegt werden, wer als Führer eines Fahrzeugs Schalenwild (Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild) durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet und dies nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) der nächsterreichbaren Polizeidienststelle oder dem Revierinhaber anzeigt.
- Verbot der Aneignung von Wild:
Wer sich durch den Wüdunfall getötetes Wild aneignet begeht keinen Diebstahl, sondern Jagdwilderei gem. § 292 Strafgesetzbuch (Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft).
- Wildschadensbescheinigung für die Kasko-Versicherung:
Zur Regelung des entstandenen Schadens bei der Kasko-Versicherung benötigt der geschädigte Fahrzeugführer eine Wildschadensbescheinigung. Diese kann nach Inaugenscheinnahme der Schäden und bei festgestellten Blut- und/oder Haaranhaftungen des Fahrzeug von der Polizei, aber auch vom Revierinhaber ausgestellt werden.
15.03.06
Neumarkt: Wild ist unterwegs !