EU-weit geschützt

NEUMARKT. "Der Schutz für Lebensmittel mit geographischer Herkunftsangabe wird weiter verbessert. Das Europaparlament hat sich eindeutig gegen eine Irreführung der Verbraucher durch auswärtige Hersteller ausgesprochen", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.

So gewährleistet das EU-Recht, dass beispielsweise das weltweit hohe Ansehen bayerischer Erzeugnisse nicht durch ausländische Fabrikanten zweckentfremdet wird. Seit 1992 können Ursprungsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten, wie z.B. Nürnberger Lebkuchen oder Bayerisches Bier, EU-weit geschützt werden.

Die Lebensmittelkennzeichnung ist EU-weit schon ein gutes Stück vorangekommen. "Bei Frühstückseiern kann der Verbraucher schon heute die Herkunft seiner Ware leicht nachvollziehen", erläutert Albert Deß. Wirksamer Verbraucherschutz müsse weiterentwickelt, verbessert und im gemeinsamen europäischen Markt auf EU-Ebene geregelt werden, so der Agrarpolitiker Albert Deß abschließend.
17.03.06
Neumarkt: EU-weit geschützt
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