Stallpflicht aufgehoben !
NEUMARKT. Im ganzen Landkreis Neumarkt ist ab sofort die Freilandhaltung von Geflügel wieder erlaubt - mit Ausnahme von vier kleinen Gebieten.
Nach zahlreichen verwirrenden Meldungen des Ministeriums und etlicher anderer Stellen kamen am Montag-Nachmittag klare Worte aus dem Landratsamt: Die Behörde verfügte, daß im Rahmen der Schutzverordnungen vor der Klassischen Geflügelpest und der Vogelgrippe die Freilandhaltung von Geflügel im Landkreis Neumarkt "ab sofort" wieder erlaubt ist.
Ausgenommen sind davon vier Gebiete mit einem Radius von einem Kilometer um die Orte Weiherstetten, Ellmannsdorf, Bachhausen und Pollanten.
Betroffen sind deshalb die Orte:
- Weiherstetten
- Holzheim bei Hörmannsdorf
- Badelhütte
- Haid
- westlicher Teil von Hörmannsdorf
- Hofen
- Ellmannsdorf
- Sandmühle
- Aumühle
- Gänsmühle
- Belzlmühle
- nördlicher Teil von Mühlhausen
- Bachhausen
- nördlicher Teil von Erasbach
- Reismühle
- nördlicher Teil von Pollanten bei Mühlhausen
15.05.06
Neumarkt: Stallpflicht aufgehoben !