Kinder mit Bartwuchs
NEUMARKT. Geringverdienende Kindergeldbezieher können ab 1. Juli 2006 für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder bis 25 Jahre Kinderzuschlag beziehen. Darauf wies am Mittwoch die Familienkasse hin.
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht jedoch nicht, wenn
- die Eltern selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosen-geld II / "Hartz IV") beziehen,
- die Eltern für diese Kinder kein Kindergeld beziehen,
- die Kinder nicht im Haushalt ihrer Eltern leben,
- die Kinder selbst Einkommen oder Vermögen von wenigstens 140 Euro monatlich haben (Zum Einkommen zählen auch BaföG, Arbeitsentgelt, auch geringfügiges, Arbeitslosengeld, Zinseinnahmen, Unterhalt, Renten aller Art).
Der Kinderzuschlag wird für insgesamt längstens 36 Kalendermonat gezahlt und kann bis zu 140 Euro im Monat betragen.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muß von den Kindergeldbeziehern bei der für sie örtlich zuständigen Familienkasse gestellt werden.
28.06.06
Neumarkt: Kinder mit Bartwuchs