Medikamente ohne Zuzahlung
NEUMARKT. Seit dem 1. Juli entfällt für viele Arzneimittel die Zuzahlung. Die Neumarkter Apotheker informieren mit Handzetteln.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 1. Juli nichts mehr für diejenigen Arzneimittel bezahlen, deren Preis vom Hersteller um 30 Prozent unter die Festbetragsgrenze gesenkt wurde. Betroffen sind Nachahmer-Medikamente (Generika) aus 79 verschiedenen Festbetragsgruppen. Welche Präparate zuzahlungsfrei sind, können Verbraucher ab dem 1. Juli in der Apotheke erfragen, erklärte der Pressesprecher der Apotheken
im Landkreis Neumarkt, Michael Popp.
Apotheker können Ärzten auf Wunsch auch zuzahlungsfreie Alternativen vorschlagen. Um Verbraucher über diese Entlastung zu informieren, bieten die Apotheken Handzettel zu den aktuellen Änderungen an.
Ob ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit ist, hängt von der Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen ab. Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss der Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 30 Prozent unter dem jeweils gültigen, auf den Einkaufpreis umgerechneten Festbetrag des verordneten Arzneimittels liegen. Zweitens muss sich für die Krankenkasse eine Einsparung ergeben.
Im Regelfall muss die Absenkung größer sein als die wegfallende Zuzahlung des Patienten.
03.07.06
Neumarkt: Medikamente ohne Zuzahlung