Schmutzige Geschäfte
35 Euro
Den "Verwarnungsgeldkatalog" der Aktion
„Sichere und Saubere Stadt Neumarkt i.d.OPf.“ und die Höhe der Bußgelder für die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten finden Sie
hier NEUMARKT. Wegen zahlreicher Beschwerden appellierte die Stadt wieder einmal an die
Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht einfach liegen
zu lassen.
Aus Rücksicht auf andere Mitbürger sollten Hundebesitzer den
Hundekot entsprechend entfernen und entsorgen. Dazu sind zum Beispiel im Stadtpark
zwei Hundetoiletten installiert.
Aber auch über den Stadtpark hinaus sind
die Hundebesitzer zur Sauberhaltung verpflichtet. Denn die Verschmutzung von
Grünanlagen, öffentlichen Straßen und Wegen stelle eine Ordnungswidrigkeit
dar und könne mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Gleiches gilt für die Anleinpflicht. Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50
Zentimeter müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen an der
Leine geführt werden. Diese darf nicht länger als drei Meter sein und sie
muss reißfest sein.
Von der Anleinpflicht sind lediglich Hunde mit Maulkorb,
Blindenhunde und Diensthunde ausgenommen.
07.10.06
Neumarkt: Schmutzige Geschäfte