Haarscharf an "Lebenslang" vorbei


Star-Anwalt Rolf Bossi liebt nach wie vor den Medienrummel. Bereitwillig stellte er sich den Kameras und Mikrophonen und kündigte Revision an.
Fotos: Erich Zwick


Nach dem Urteil klickten erneut die Handschellen: elf Jahre
Freiheitsentzug wegen versuchten Mordes für den Angeklagten
Josua P.
NEUMARKT/ NÜRNBERG. Haarscharf an "Lebenslang" vorbei fiel das Urteil gegen den 32 Jahre alten Josua P. aus, der am 2. Mai vergangenen Jahres mit einer scharfen Axt seine jetzt 27jährige Neumarkter Freudin Kathrin S. erschlagen wollte. Wäre die Klinge nur zwei Millimeter tiefer in das Rückenmark der Wirbelsäule eingedrungen, hätte Kathrin S. nicht mehr gerettet werden können.

Da saß sie nun am Dienstag im Gerichtssaal 228 des Nürnberger Justizpalastes und musste mit anhören, wie knapp sie dem Tod entrissen wurde, den ihr Freund vorsätzlich herbeiführen wollte. Machte sie zu Beginn der Verhandlung noch einen innerlich aufgeräumten Eindruck - am ersten Verhandlungstag hatte sie ihrem Peiniger die schier unfassbare Bluttat verziehen -, so mußte sie bei der Urteilsverkündung gegen die Tränen ankämpfen.

Lieber hätte sie es gesehen, ihr "Ex" wäre nicht zu elf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, sondern nur zu neun Jahren Haft, die Oberstaatsanwalt Walter Knorr beantragt hatte. Oder eine noch mildere Sühne, von Star-Anwalt Rolf Bossi für eine gefährliche Körperverletzung gefordert.

Ehe die Handschellen klickten und die Uhr der elf Jahre zu ticken begann, erbat Rechtsanwalt Dr. Alois Kölbl für sein als Nebenklägerin auftretendes Opfer Kathrin noch eine Unterredung mit dem Verurteilten, die Vorsitzender Richter Peter Wörner gewährte.

Was Kathrin mit dem "egoistischen Liebhaber" - so die Bezeichnung des Gerichts für den Täter, der sie eineinhalb Jahre auf ihrem Lebensweg begleitete - besprach? Nur so viel sickerte durch, dass Kathrin ihm ins Gewissen redete, nicht durch Freitod aus dem Leben zu scheiden. Seinen Suizid hatte er in Briefen für den Fall angekündigt, dass er mehr als zwei Jahre Knast aufgebrummt bekommt.

Der Prozess-Vormittag begann mit der Zeugenvernehmung der Eltern des Opfers, die nichts Negatives über den Bekannten ihrer Tochter zu berichten wussten. "Sie pflegten eine gute Freundschaft und unternahmen vieles gemeinsam", erinnerte sich der Vater, und die Mutter bezeichnete den Angeklagten als "immer korrekt".


Der Vertreter der Nebenklage, der Neumarkter Rechtsanwalt Dr.
Alois Kölbl, mit den Eltern, die beinahe ihre Tochter durch
Mörderhand verloren hätten.
Bis zu jenem 2. Mai vergangenen Jahres, als die Eltern an den Tatort gerufen wurden, wo sie ihre Tochter blutüberströmt vorfanden. Der Vater: "Als Polizeibeamter habe ich viel Tragisches miterlebt, aber wenn einen das selber betrifft, kann man erst ermessen, wie so etwas schmerzt."

Ein ganz anderes Bild des Angeklagten zeichnete ein Zellengenosse, der inzwischen verstorben ist und dessen polizeiliche Vernehmung verlesen wurde. Er schilderte Josua als "verzogenes Muttersöhnchen", das ständig seinen Willen durchzusetzen versuchte, andere Mitgefangene tyrannisierte und einen russischen Mithäftling "wie den letzten Dreck" behandelte. Von seiner Freundin redete er als "Hexe" und fragte sich "Warum habe ich sie nicht richtig erwischt?" Außerdem brüstete er sich damit, von der Kanzlei Bossi vertreten zu werden, die ihn da schon raushaue.

Gänsehaut beschlich die Zuhörer - zeitweise musste der Zuhörerraum wegen Überfüllung geschlossen werden -, als Dr. Roland Hausmann als Sachverständiger die neun Verletzungen, die von den Beilhieben herrührten, schilderte. Zwei davon waren lebensbedrohlich. Eine der Wunden klaffte sieben Zentimeter tief im Rücken, so dass die Lungeflügel sichtbar wurden und ein Erstickungstod gerade noch abgewendet werden konnte.

All diese Verletzungen versuchte Verteidiger Rolf Bossi als "oberflächliche Hautschnittverletzungen" herunterzuspielen. Da sei es "schamlos" davon zu sprechen, dass das Opfer "Millimeter am Tod vorbei" gegangen sei. So etwas zu behaupten, sei "Willkür in Reinkultur."

Sein Mandant hätte nicht töten wollen, sonst hätte ein einziger gezielter Hieb gereicht. Er aber sei wegen der Beschimpfung als "Psychopath" ausgerastet und habe im Zustand des Affekts aufgrund von Unterzucker blindlings und "spontan gehandelt". Daher sei Josua P. keinesfalls wegen versuchten Mordes, sondern allenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen.

Dem bot Oberstaatsanwalt Walter Knörr entschieden Paroli: Ironisch bedankte er sich bei Rolf Bossi (83) für die "Lehrstunde" und zerpflückte Punkt für Punkt dessen Plädoyer, das schon auf den Zuhörerbänken für Unmut gesorgt hatte, so dass Vorsitzender Richter Wörner zur Ruhe mahnen musste. In seiner Urteilsbegründung wurde er aber selbst deutlich: Es sei eine "Unverschämtheit gegenüber dem Opfer", lebensbedrohliche Eingriffe als "oberflächliche Hautschnittverletzungen zu deklarieren".

Die Verhandlung hätte ergeben, dass beim Angeklagten der Tötungsvorsatz und die Merkmale der Heimtücke erwiesen seien. So ließ der Vorsitzende Richter den verhängnisvollen Abend jenes 2. Mai 2005 noch einmal Revue passieren: von einem verstrichenen Ultimatum über den gemeinsamen Spaziergang zum Tatort am spärlich erleuchteten real-Parkplatz, bis hin zu den folgenschweren Axthieben, die der Angeklagte nur deswegen nicht weiter ausführte, weil er durch zwei Radler gestört wurde, und zu seiner Flucht nach Ungarn, die am Neusiedlersee endete.

Unerheblich für das Gericht blieb das Vorhandensein eines ominösen Spaten, mit dem der Angeklagte einen Baum ausgraben wollte. Noch am letzten Verhandlungstag wollte er dem Gericht zeigen, welches Bäumchen er ausersehen hatte. Dieses Angebot lehnte die Strafkammer aus verständlichen Gründen ab. Möglicherweise hätte der Spaten dazu dienen sollen, das Opfer irgendwo im Wald zu verscharren. Für den Transport der Leiche war das Geschäftsauto des Täters jedenfalls schon entsprechend präpariert.
Erich Zwick
17.10.06
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