Dürfen Tote heiraten ?
NEUMARKT. Um so ungewöhnliche Themen wie "postmortale Eheschließung" geht es bei einer Dienstbesprechung der Standesbeamten im Landkreis.
Die Dienstbesprechung findet am Mittwoch, 15. November, im Sitzungssaal des Marktes Lauterhofen oder wahlweise am Mittwoch, 22. November, im Sitzungssaal der Stadt Neumarkt statt. Schulungsleiter sind Gerd Rudolph vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen und Dagmar Heckel vom Standesamt Nürnberg.
Die Dienstbesprechung dauert mindestens fünf Stunden. Die Teilnahme ist für jeden Standesbeamten Dienstpflicht. Kursthemen sind zum Beispiel Urkundenausstellung in besonderen Fällen, mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratsbuch, Abstammung und Namensführung vor dem 1. Juli 1998 geborener Kinder, Nichtehelichengesetz, Legitimation, Ehelichkeitserklärung oder auch "postmortale Eheschließung".
28.10.06
Neumarkt: Dürfen Tote heiraten ?