Überhöhte Beträge

NEUMARKT. Eine Bank muß jetzt an einen Neumarkter Hauskäufer zuviel verlangte "Vorfälligkeitsentschädigung" zurückzahlen.

Rechtsanwalt Hannes Reichel, Mitarbeiter der Kanzlei Mümmler, Meier, Kölbl, Neumarkt, der sich schwerpunktmäßig mit Kapitalanlagen- und Bankenrecht beschäftigt, führte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertreter eines Kunden einen Rechtsstreit gegen ein mittelfränkisches Kreditinstitut. Gestritten wurde um die Rückzahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Bankkunde hatte im Zuge des Erwerbs eines Wohnhauses mehrere Darlehen bei dem Kreditinstitut aufgenommen. Aufgrund finanzieller Engpässe war er jedoch zur Reduzierung seiner Schulden gezwungen, Teile des Wohnhauses in Sondereigentum aufzuteilen und diese an seine Kinder zu übertragen. Die Bank, die sich zur Sicherung der Darlehen Grundpfandrechte hatte eintragen lassen, erklärte sich zur Pfandfreistellung der zu übertragenden Wohneinheiten jedoch nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereit. Hierbei ging die Bank bei der Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung davon aus, dass sie diese bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit frei vereinbaren könne.

Rechtsanwalt Reichel: "Diese Ansicht ist falsch. Im Hinblick auf die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein Festhalten an den Darlehensverträgen einen unzulässigen Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Kunden dar, insofern er aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Darlehensverträge hat. Eine entsprechende wirtschaftliche Überforderung des Kunden muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht nachgewiesen werden."

Aufgrund des vorliegenden Kündigungsrechts kam es entscheidend auf die Richtigkeit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Hierbei wurde festgestellt, dass die Bank ihrer Berechnung falsche Parameter zugrunde gelegt hatte, insbesondere zu Lasten des Kunden von einem falschen Wiederanlagezins ausgegangen war. Demzufolge musste das Kreditinstitut einen Betrag in Höhe von 4.500 Euro an den früheren Kunden zurückbezahlen.

Rechtsanwalt Reichel dazu: "Bei dem beschriebenen Fall handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Vielmehr ist es stets ratsam, Vorfälligkeitsentschädigungen durch Fachleute überprüfen zu lassen. Empfehlenswert ist hier zunächst die Einschaltung einer Verbraucherzentrale, die ca. € 60,00 hierfür verlangt und anschließend der Gang zu einem hierauf spezialisierten Anwalt."
21.11.06
Neumarkt: Überhöhte Beträge
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