Keine privaten Wetten
NEUMARKT. Das Verwaltungsgericht hat die Stadt nun in ihrem Vorgehen gegen einen privaten Sportwettenanbieter bestätigt.
"Die Stadt Neumarkt sieht sich in ihrem Vorgehen eindeutig bestätigt". So lautet die Einschätzung von Oberbürgermeister Thomas Thumann zu einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg. Das Gericht habe darin den Antrag des Betreibers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den städtischen Untersagungsbescheid und auf die Aussetzung der diesbezüglichen Vollstreckungsmaßnahmen abgewiesen. Damit bleiben die Aufforderung der Stadt zur Einstellung des Betriebs von Sportwetten und der sofortige Vollzug aufrecht erhalten.
Darüber hinaus hat das Gericht in seiner jetzigen Entscheidung auch die Erfolgschancen des eigentlichen Widerspruchs abgewogen und ihm "voraussichtlich keine Erfolgsaussichten" zugemessen. "Wir sind froh, dass das von Rechts- und Ordnungsamt sorgfältig überlegte und abgewogene Vorgehen damit auch gerichtlich Bestand hat", meinte Rechtsdirektor Jürgen Kohler zu dem ergangenen Beschluss und zu der Beurteilung des noch zu verhandelnden Widerspruchs. Schließlich sei das Thema private Sportwetten doch eine bundesweite Angelegenheit: "Mit dem jetzigen Beschluss des Verwaltungsgerichts sehen wir auch dem eigentlichen Widerspruchsverfahren optimistisch entgegen".
Ausgangspunkt des Gerichtsverfahrens war ein Bescheid der Stadt Neumarkt vom 20.September. Darin hatte die Stadt die Einstellung der im Betriebsgebäude Mühlstraße stattfindenden Sportwetten binnen einer Woche angeordnet. Für den Fall der Zuwiderhandlung hatte sie dem Betreiber ein Zwangsgeld angedroht und die sofortige Vollziehung verfügt.
Dagegen hatte nun der bundesweit für Sportwettbüros agierende Anwalt des Betreibers beim Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt und zugleich in einer 31seitigen Antragsschrift die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs beantragt. Außerdem sollte nach dem Antrag des Wettbüros die Zwangsgeldandrohung ausgesetzt werden und die Stadt von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Nicht zuletzt sollte die Stadt auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Gericht hat den Antrag des Wettbürobetreibers nun abgewiesen mit der Begründung, dass es die Argumente des Antragstellers für nicht stichhaltig ansehe.
Insgesamt kommt das Gericht bei der Prüfung der Angelegenheit zu dem Schluss, "dass bei summarischer Prüfung der Widerspruch voraussichtlich keine Erfolgsaussichten haben wird und das öffentliche Interesse an der Unterbindung illegaler Vermittlung von Sportwetten Vorrang genießt". Die Stadt sei daher nach der bestehenden Rechtsgrundlage als zuständige Behörde ermächtigt gewesen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, der von der Stadt erlassene Bescheid sei fehlerlos.
Sportwetten seien Glücksspiele und der Betreiber in der Mühlstraße habe dazu keine behördliche Erlaubnis. Schließlich kenne das Bayerische Landesrecht keine Konzessionen für private Sportwetten. Die in Malta erteilte Konzession nutze für den Betreiber in Bayern nichts.
Selbst wenn das Europarecht mit einbezogen wird, ergebe sich hieraus keine abweichende Beurteilung, so das Gericht in seinem zehnseitigen Beschluss.
30.11.06
Neumarkt: Keine privaten Wetten