Der Letzte Wille


Notar Michael Leitenstorfer sprach bei der CSU in Neumarkt
NEUMARKT. Notar Michael Leitenstorfer informierte bei einer CSU-Veranstaltung über Risiken bei der Vermögensnachfolge.

Jeder, der mit der im Gesetz geregelten Reihenfolge beim Erben nicht einverstanden ist, braucht ein Testament. Das kann er beim Notar aufsetzen, der ihn dazu auch berät und den letzten Willen an das Amtsgericht zur Aufbewahrung weiterleitet. Oder der Erblasser schreibt es selbst, und zwar unbedingt handschriftlich von der ersten bis zur letzten Zeile.

Das Testament muss unterschrieben sein, am besten mit vollständigem Namen und Datum. Das verhindert Missverständnisse. Auch die Erben sollte der Verfasser mit vollständigem Namen nennen. Wer seinen letzten Willen ändert, sollte ältere Versionen vernichten. Im Idealfall regelt ein Testament den Nachlass klar und eindeutig und verhindert Streit zwischen den Erben.

Doch nicht einmal ein Drittel der Deutschen schreibt ein Testament. In diesen Fällen bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Erbfolge. Streit ist hierbei leider meist vorprogrammiert.

Notar Michael Leitenstorfer aus Neumarkt informierte bei der Veranstaltung im Johanneszentrum über Fragen, die man sich vor der Erstellung eines Testamentes stellen sollte. Dazu hatte die CSU-Altenhof-Kohlenbrunnermühle, die CSU-Stadtsüden und die CSA geladen.

Notar Leitenstorfer betonte ausdrücklich, dass er "keine allgemeingültige Hilfestellung" zur Erstellung eines Testamentes geben könne. "Denn die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse eines jeden Menschen seien hierfür zu unterschiedlich", so der Notar weiter.

Notar Leitenstorfer zeigte deshalb in seinem Vortag lediglich Fragestellungen auf, die sich jedermann vor Erstellung seines Testamentes stellen sollte. So sollten sich beispielsweise verheirate Paare fragen, welcher Teil des Vermögens vom überlebenden Ehegatten für seine Altersversorgung benötigt wird. Reicht es unter Umständen aus, dem Ehegatten das Nutzungsrecht zu belassen? Auch die Frage nach dem jeweiligen Güterstand ist bei jedem Testament elementar.

Nach Klärung dieser grundlegenden Fragen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sei jedem eine Beratung durch einen Fachmann zu empfehlen. Notare oder auch Rechtsanwälte setzen dann die vorher gestellten Fragen und Wünsche juristisch korrekt um, damit bei der Eröffnung des Testamentes keine bösen Überraschungen auftauchen.

Eine Checkliste aller Fragen, die man sich bei der Erstellung eines Testamentes stellen sollte, ist hier als PDF-Dokument abrufbar: Teil 1, Teil 2
06.05.07
Neumarkt: Der <i>Letzte Wille</i>
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