"Nicht in Ruin getrieben"
NEUMARKT. "Die Zulassungsanforderungen für Metzgereien sind durch die EU-Vorgaben nicht strenger geworden. Keineswegs müssen dabei kleine handwerkliche Betriebe industrielle Standards erfüllen", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.
Die EU-Zulassung für Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe gewährleiste einen gleichmäßig hohen Verbraucherschutz in allen Ländern der Europäischen Union. "Unsere mittelständischen Metzgereien in Bayern werden durch die EU-Vorgaben nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben", stellt Albert Deß klar. Die Vorschriften bieten Auslegungsspielraum und mögliche Ausnahmen gewährleisten eine hohe Flexibilität. Bei der Zulassung können die EU-Vorgaben in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden weitgehend auf die einzelbetriebliche Situation abgestimmt werden. So bleibt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Die EU-Zulassung wurde im April 2004 "noch unter Rotgrün" beschlossen. Statt bisher detaillierter Einzelvorschriften wurden mit dem EU-Hygienepaket die bestehenden Vorgaben zusammengefasst. Dafür gibt Albert Deß ein Beispiel: "Früher hieß es 'die Wände sind zweieinhalb Meter hoch zu fliesen'. Mit der jetzt geltenden Formulierung 'ausreichend hoch zu fliesen' haben die Betriebe an Flexibilität gewonnen und es kann auf die Gegebenheiten vor Ort mehr Rücksicht genommen werden."
"Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene stehen bei der Fleischverarbeitung an erster Stelle. Im Sinne der Betriebe müssen die flexiblen Auslegungsmöglichkeiten und Ausnahmen der EU-Vorgaben voll ausschöpft werden, um unnötige Auflagen und damit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden", so Albert Deß.
06.09.07
Neumarkt: "Nicht in Ruin getrieben"