Beschwerden über Ratten


Die Wanderratte
Foto:Wikipedia
NEUMARKT. Rattenplage im Landkreis Neumarkt ? In den letzten Tagen wurde das Gesundheitsamt mit zahlreichen Anfragen und Beschwerden konfrontiert. Im Herbst, mit Beginn der kalten Jahreszeit, ziehen sich die Nager wieder in die Siedlungsbereiche der Menschen zurück.

Das Rattenproblem ist auch in Neumarkt alt, erklärte der Chef des Neumarkter Gesundheitsamtes, Medizinaldirektor Dr. med. Heinz Sperber. Die nachtaktiven Nager profitieren dabei von unserer Wegwerfgesellschaft und ihrem großen Nahrungsangebot. Die Ratten holen sich ihr Fressen überwiegend aus den Abwässern, Müllsammelstellen und Kompostanlagen. Gleichzeit nehmen Sie damit Erreger auf und können so zum Überträger von Infektionskrankheiten werden.

Eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager ist aufgrund der enormen Fruchtbarkeit (Wanderratte: ein bis drei Mal pro Jahr bis zu 20 Junge, Hausratte: ein bis drei Mal pro Jahr bis zu zehn Junge) nicht möglich. Ihr Bestand könne aber durch nachhaltige Bekämpfung und Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder dezimiert werden.

Um einem Rattenbefall auf eigenem Grundstück vorzubeugen, sollte man keine "Freßquellen" bieten und folgende Grundregeln beachten: Sobald Rattenbefall auf ein Grundstück festgestellt wurde, sollen Maßnahmen zur Beseitigung schon im eigenen Interesse eingeleitet werden, hieß es vom Gesundheitsamt.

Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf privaten Grund sind keine gemeindliche oder städtische Aufgabe, sondern Privatangelegenheit. Für professionelle Hilfe stellt das Gesundheitsamt gerne Adressen von Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung (Telefon 09181/470517 oder 470521).

Werden Ratten auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sowie im öffentlichen Kanalnetz wahrgenommen, soll man die entsprechende Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren.

Bei "Gefahr im Verzuge" kann das Gesundheitsamt übrigens erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Die Kosten einer behördlich angeordneten Bekämpfung sind dann vom Eigentümer oder vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
24.09.07
Neumarkt: Beschwerden über Ratten
Telefon Redaktion


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