Dem Kaminbauer eingeheizt


Schon lange vor Beginn der Verhandlung war im Saal 100 des Amtsgerichts kein Sitzplatz mehr zu bekommen.
Fotos: Erich Zwick

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Ulrike Müller auf
dem Weg in den Gerichtssaal.
NEUMARKT. "Der gelernte Maurer will als Gewinner in den Köpfen der Nachwelt bleiben und nicht als Verlierer." Das schrieb die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" vor einem Jahr über den Unternehmer aus Postbauer-Heng. Das Neumarkter Schöffengericht unter Vorsitzendem Richter Rainer Würth machte ihm am Montag einen Strich durch diese Rechnung. Es verurteilte den "Ofenbauer" aus Postbauer-Heng zu eineinhalb Jahren Freiheitsentzug und zu einer Geldbuße von 100.000 Euro. Die Freiheitsstrafe wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht sprach ihn für schuldig, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, weil er unrechtmäßig eine Maschinenpistole und andere Waffen, u.a. einen Trommelrevolver besessen hat.

Mit auf der Anklagebank saßen zwei frühere Mitarbeiter - ein Leibwächter, Jagdaufseher und Chauffeur in Personalunion sowie ein Rechtsanwalt -, die durch ihren Arbeitgeber mit in den verhängnisvollen Strudel hineingezogen wurden. Den beiden hatte vor der Verhandlung ihr Ex-Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, wie wohl manch einem, der sich in dem viel zu engen Saal 100 des Amtsgerichts um einen Sitzplatz drängte.

Der Hauptangeklagte erschien wie für einen Schlossherrn und nicht für einen Angeklagten angemessen, mit reichlicher Verspätung. Dass während der Verhandlung sein Handy aufdringlich nervte, schien ihn auch nicht weiter anzufechten - er reichte es klingelnd an seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Ulrike Müller, weiter.

Diese wollte ihren sonst so publicityfreudigen Mandanten vor den Fotografen und Kameraleuten verschonen, aber sie musste sich belehren lassen, dass es sich bei dem Angeklagten um eine "Person des öffentlichen Interesses" handle, und sich die Presseleute nicht einmal durch die halbherzig vorgetragene Bitte des Vorsitzenden um Fotografier-Abstinenz umstimmen ließen.

Ebenso wenig punktete sie offenbar mit der Erklärung ihres Mandanten, der alles als "große Schlamperei" abgetan wissen wollte. Bei dem Umzug ins Schloss sei halt alles ein bisschen drunter und drüber gegangen und im übrigen habe er die Maschinenpistole seit 20 Jahren besessen, aber noch nie verwendet.


Anklagevertreter Walter Knorr - der Ober-
staatsanwalt, der über den Angeklagten
mehr wusste, als diesem lieb sein konnte.
Oberstaatsanwalt Walter Knorr ließ diese Ausrede nicht gelten, sondern sah im Angeklagten den "kleinen Herrscher, der geglaubt hat, er müsse sich mit diesen Waffen umgeben." Als ihm der Waffenschein entzogen worden war, habe er sich vor anderen Weidmännern mit Waffenimitaten gebrüstet. Seine Angeberei brachte ihn schon einmal vor den Kadi: wegen missbräuchlichen Führens von Titeln - außerdem wegen Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.

Am Rande ging auch der Oberstaatsanwalt auf das Geschäftsgebaren des Angeklagten ein, der es in ganz Europa auf Millionenumsätze gebracht habe, wobei gefragt werden muss, "wie es zu diesen Umsätzen kam", wobei sich Derartiges auf die Persönlichkeit auswirke, meinte der Anklagevertreter, der bestens über die anhängigen Verfahren bei anderen Gerichten Bescheid wusste.

"Sie haben das Pech, dass ich für die mit Ihrem Buchstaben beginnenden Fälle im Oberlandesgerichtsbezirk zuständig bin", konnte der Oberstaatsanwalt "aus dem Nähkästchen" plaudern. Da konnte der Angeklagte zweifelsohne noch von Glück reden, dass der Vertreter der Anklage auf nur einem Jahr und neun Monate Freizeitsentzug auf Bewährung, aber auf eine Geldbuße von 150.000 Euro plädierte.

Das Gericht blieb mit 18 Monaten drei Monate unter dem Antrag des Staatsanwalts, während die Verteidigerin die unumgängliche Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung forderte. Beim "Rabatt" bei der Geldbuße ließ sich das Gericht offenbar von der "misslichen" finanziellen Situation des Schlossherrn überzeugen, dessen Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter der GmbH und Co. KG auf Null herabgesetzt worden sei und er gegenwärtig von seinen Ersparnissen zehren müsse.

Dass da im Zuhörerraum ein Raunen und unterdrücktes Gekicher aufkam, überhörte der Vorsitzende geflissentlich.

Übrigens: die beiden vorher unbescholtenen Mitangeklagten kamen mit einem "blauen Auge" davon. Das Verfahren gegen den Ex-Leibwächter wurde gegen eine Geldbuße von 2.500 Euro eingestellt, der frühere Rechtsberater kam mit einer Geldstrafe von 4.000 Euro davon.
Erich Zwick
10.12.07
Neumarkt: Dem Kaminbauer eingeheizt
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang