Neue Formulare
NEUMARKT. Zum Jahreswechsel tritt die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft.
Die Rechtsänderungen betreffen auch in erheblichem Umfang die Voraussetzungen für die Prüfung der bautechnischen Nachweise und die verstärkte Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten. Durch die ebenfalls ab dem 1.1.2008 geltende neue Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) werden die Änderungen der Bayerischen Bauordnung umgesetzt.
Bei der Einreichung von Bauanträgen müssen deshalb ab Januar die neuen Formulare verwendet werden. Die Bauherren und Entwurfsverfasser wurden deshalb gebeten, bei der Antragstellung die der neuen Bauvorlagenverordnung entsprechenden Antragsformulare zu benutzen. Bei Bedarf können diese neuen Formulare im Rathaus 1, II. Stock, Zimmer 212, abgeholt werden.
14.12.07
Neumarkt: Neue Formulare