115 Fälle gemeldet
NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt gab und gibt es heuer im Vergleich zu früheren Jahren ungewöhnlich viele Norovirus-Infektionen.
Das Neumarkter Klinikum und ein Altenheim in Berching waren sogar von Massen-Erkrankungen betroffen: Im Klinikum gab es 36 Erkrankte, in dem Altenheim 30 Infektionen. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren wurden im ganzen Landkreis nur 18 Fälle gemeldet.
115 Erkrankungen wurden bisher heuer im Landkreis gezählt, hieß es am Donnerstag vom Neumarkter Gesundheitsamt. "Derzeit sind Infektionen mit Noroviren hochaktuell", erklärte Medizinaldirektor Dr. Heinz Sperber. Das sei aber kein Neumarkter Problem: "Allenthalben wird von einer deutlichen Zunahme der Fälle berichtet".
Auch die große Zahl von Erkrankten im Klinikum und dem Altenheim sind nicht besorgniserregend. Krankenhäuser und Pflegeheime sind auf Noroviren vorbereitet. Dort gibt es ein festgelegtes Hygienemanagement, um eine Weiterverbreitung innerhalb des Hauses zu verhindern. Die Einrichtungen haben sich übrigens nichts vorzuwerfen: "Die Einschleppung von Noroviren in Krankenhäuser oder Pflegeheime ist nicht vermeidbar", erklärte der Chef des Neumarkter Gesundheitsamtes.
Leitsymptome einer Norovirus-Infektion sind Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und wässerige Durchfälle. Für gesunde Erwachsene sind Noroviren und die von ihnen verursachte Darmentzündung aber nicht sehr gefährlich. Die Erkrankung ist "selbstlimitierend", wie Dr. Sperber im Gespräch mit
neumarktonline sagte. Das heißt, sie geht nach einigen Tagen von selbst vorbei.
Kinder und alte Menschen können jedoch durch den Flüssigkeitsverlust schnell in Gefahr geraten. Aus diesem Grund sind Norovirus-Infektionen insbesondere in Alten- und Pflegeheimen und in Kinderbetreuungseinrichtungen gefürchtet. Der Erreger wird durch Stuhl und Erbrochenes sehr leicht weiterverbreitet.
Generell sollten laut Geusndheitsamt für eine Weiterverbreitung einige Regeln beachtet werden:
- Kinder und Jugendliche, die an einem Durchfall erkrankt sind, sollten nicht in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen gebracht werden.
- Ebenso selbstverständlich sollte Pflegepersonal in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen bei akutem Auftreten entsprechender Symptome nicht zur Arbeit gehen. In aller Regel kann die Tätigkeit nach einigen Tagen wieder aufgenommen werden.
- Personen, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, dürfen schon vom Gesetz her nicht arbeiten, wenn sie entsprechende Symptome haben.
- Bei dem normalen häuslichen Bereich ist das sorgfältige Händewaschen nach dem Toilettengang das A und O.
20.12.07
Neumarkt: 115 Fälle gemeldet