3,8 Prozent Ausländer


Erst vor wenigen Wochen überreichte Landrat Albert Löhner an viele Ausländer in Neumarkt das "Zertifikat Deutsch".

NEUMARKT. Die Zahl der im Landkreis lebenden Ausländer ist im Jahr 2007 in etwa konstant geblieben. Der Ausländeranteil im Landkreis liegt damit weiterhin bei rund 3,8 Prozent, also deutlich unter dem Bundes- und auch dem Landesdurchschnitt (jeweils rund 9 Prozent).

Zum Stichtag 31.12.2007 waren bei der Ausländerbehörde 4.970 ausländische Staatsangehörige (Vorjahr: 4.768) aus 107 Staaten (Vorjahr: 101) registriert. 6 (Vorjahr: 6) Personen sind staatenlos, bei 7 (Vorjahr: 9) Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Angehörigen und Beschäftigten der auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels befindlichen Streitkräfte und deren im Landkreis wohnenden Familienangehörige. Sie sind nach dem für sie vorrangigem NATO-Truppenstatut und den entsprechenden Zusatzvereinbarungen in Deutschland weder aufenthaltsgenehmigungs- noch meldepflichtig.

Stichtag 31.12. 2002 31.12. 2003 31.12. 2004 31.12. 2005 31.12. 2006 31.12. 2007
Ausländer im Landkreis 4.875 5.015 4.936 4.870 4.768 4.970
davon männlich weiblich 2.722
2.153
2.802
2.213
2.723
2.213
2.626
2.244
2.553
2.215
2.684
2.286


Hauptherkunftsländer

der Ausländer im Landkreis
Rang Staat Stichtag 31.12.2007 Stichtag 31.12.2006 Stichtag 31.12.2005
1. Türkei 962 969 1035
2. Serbien (bis 2007 mit Montenegro) 655 701 703
3. Polen 511 488 413
4. Italien 252 259 275
5. Österreich 234 233 227
6. Kroatien 206 199 201
7. Bosnien und Herzegowina 187 182 177
8. Rumänien 149 104 135
9. USA 141 124 147
10. Griechenland 135 154 156
11. Vietnam 129 127 125
12. Russische Föderation 117 113 107


Die Zahl der Aufenthaltstitel wurde mit dem Zuwanderungsgesetz zunächst von bisher fünf auf zwei, und zwar (befristete) Aufenthaltserlaubnis und (unbefristete) Niederlassungserlaubnis reduziert. Die Aufenthaltsgewährung und -verlängerung orientiert sich seither am Aufenthaltszweck.

Bisherige Aufenthaltstitel gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit oder bis zum Passablauf als jeweiliger Aufenthaltstitel nach neuem Recht weiter. Eine vorherige Umschreibung ist nicht erforderlich. Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurden jedoch ab 28.08.2007 zwei zusätzliche, neue Aufenthaltstitel eingeführt, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigten.

Unionsbürger benötigen seit 01.01.2005 keinen Aufenthaltstitel mehr; sie sind freizügigkeitsberechtigt und erhalten nach Aufenthaltsanzeige nun lediglich eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 1.575 Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen (Vorjahr: 1.687, 2005: 1.184) ausgestellt bzw. verlängert.

Die Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr, sondern erhalten lediglich eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht. An insgesamt 644 (Vorjahr: 589) Unionsbürger wurden 2007 solche Freizügigkeitsbescheinigungen ausgestellt. 452 (Vorjahr: 385) Aufenthaltsgenehmigungen mussten aufgrund von Überträgen in neue Reisepässe neu ausgestellt werden. Dazu waren 16 (Vorjahr: 26) kostenfreie Neuausstellungen von Aufenthaltstiteln wegen Auflagenänderungen zu fertigen.

Vor jeder Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung an Personen aus mittlerweile über 35 als sicherheitsrechtlich problematisch eingestuften Staaten müssen zeitintensive Sicherheitsbefragungen durchgeführt werden. Auch sind immer wieder eine Reihe von aufenthaltsrechtlichen Prüfungen und die Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Bestätigungen und Bescheinigungen über Aufenthaltszeiten, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel für andere öffentliche Behörden und Stellen, aber auch für Arbeitgeber, Versicherungen, etc. vorzunehmen.

Bei der Geburt von Kindern ausländischer Eltern müssen seit dem 1.1.2000 Aufenthaltsstatus und Aufenthaltszeiten der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt überprüft und den Standesämtern auf deren Anfrage hin mitgeteilt werden. Von dieser Stellungnahme hängt es ab, ob ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält oder nicht.

Die Zahl der im Landkreis aufgegriffenen illegalen Ausländer ist im vergangenen Jahr durch den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum 1.1.2007 deutlich zurückgegangen. So handelte es sich bei über 90 Prozent der in den Vorjahren illegal aufgegriffenen Personen um rumänische und bulgarische Staatsangehörige.
03.02.08
Neumarkt: 3,8 Prozent Ausländer
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