Zwei Tage gültig
NEUMARKT. Wer an Ostern einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln
unternimmt, kann die Tages-Tickets des Verkehrsverbundes
Großraum Nürnberg (VGN) wahlweise am Samstag und Sonntag
(22./23. März) oder Sonntag und Montag (23./24. März) nutzen,
also jeweils zwei Tage lang.
Regulär gelten die VGN-Tages-Tickets für einen Tag oder ein
ganzes Wochenende. In bestimmten Fällen wird die Gültigkeit auf
nachfolgende Feiertage ausgedehnt, allerdings beträgt die
maximale Gültigkeit immer zwei Tage.
Am Karfreitag gelöste Tages-Tickets gelten nur für
diesen Tag. Der darauf folgende Ostersamstag zählt nämlich als
Werktag.
19.03.08
Neumarkt: Zwei Tage gültig