Zwei Tage gültig

NEUMARKT. Wer an Ostern einen Ausflug mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternimmt, kann die Tages-Tickets des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) wahlweise am Samstag und Sonntag (22./23. März) oder Sonntag und Montag (23./24. März) nutzen, also jeweils zwei Tage lang.

Regulär gelten die VGN-Tages-Tickets für einen Tag oder ein ganzes Wochenende. In bestimmten Fällen wird die Gültigkeit auf nachfolgende Feiertage ausgedehnt, allerdings beträgt die maximale Gültigkeit immer zwei Tage.

Am Karfreitag gelöste Tages-Tickets gelten nur für diesen Tag. Der darauf folgende Ostersamstag zählt nämlich als Werktag.
19.03.08
Neumarkt: Zwei Tage gültig
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