Zerstören oder retten ?

NEUMARKT. Die Stadtwerke sollen weiterhin für Freibad, Eislaufbahn, Stadtbusse und Parkhäuser zuständig sein.

Ein Antrag des früheren FLitZ-Stadtrates Hans-Walter Kopp, diese Defizit-trächtigen "Anhängsel" der Stadtwerke eigenständigen Gesellschaften zu übertragen, wurde vom Stadtrat am Donnerstagabend abgelehnt.

Oberbürgermeister Thomas Thumann nannte den Vorschlag "gar nicht gut", Bürgermeister Anrold Graf bezeichnete ihn gar als "lockeren Antrag, die Stadtwerke zu zerstören".

Dies wiesen für den in seiner letzten Sitzung nicht anwesenden Kopp die FLitZ-Stadträte Johann Gloßner und Hans-Jürgen Madeisky entrüstet zurück. Ganz im Gegenteil könnten die Stadtwerke dadurch konkurrenzfähig und lebensfähig erhalten werden, sagte Madeisky, der Grafs Worte "unsauber - um nicht zu sagen: dreckig" nannte.

Durch die Belastung der Stadtwerke mit den defizitären Aufgaben würden die ureigensten Ziele Der Werke immer schwieriger: nämlich konkurrenzfähige Preise bei der Versorgung mit Energie und Wasser anzubieten.

Der Antrag stieß aber im Stadtrat auf breite Ablehung. Lediglich die Aussage in Kopps Antrag, die "Zwangs-Aufgaben" der Stadtwrke würden gegen EU-recht verstoßen, werde man überprüfen lassen, versprach der OB.

Aus dem Schneider

Leicht konnte es sich Oberbürgermeister Thomas Thumann mit einem weiteren Antrag von Stadtrat Hans-Walter Kopp machen, der Auskunft darüber wollte, warum die Stadtverwaltung "trotz dienstaufsichtlich festgestellter Rechtsverstöße seitens der Gruppierung UPW" im Kommunalwahlkampf nicht tätig geworden ist.

Kopp hatte in seinem Antrag die Frage aufgeworfen, ob eine Anweisung des Oberbürgermeisters vorliege, diese Rechtsverstöße nicht zu verfolgen und ob es sich hier gar um "Begünstigung Dritter im Amt" handele.

Hintergrund waren Wahlplakate der UPW, die offenbar nicht das nach Kopps Meinung notwendige "V.i.S.d.P." ("Verantwortlich im Sinne des Presserechts") nebst einem Namen des Verantwortlichen aufwiesen.

Bei dieser Frage sei das Neumarkter Rathaus die falsche Adresse, konnte Thumann abwinken. Es handele sich - wenn überhaupt - um einen Verstoß gegen das Presse-Recht. Deshalb habe man Kopps Beschwerde an das zuständige Landratsamt weitergeleitet.

Und von dort sei seines Wissens kein Ordungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet worden, sagte Thumann.
25.04.08
Neumarkt: Zerstören oder retten ?
Telefon Redaktion


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