"Aus einem Guß"
NEUMARKT. Landrat Albert Löhner unterzeichnete einen Appell für eine "kommunale Lösung" bei der Verwaltung von
Hartz IV.
Der Neumarkter Landkreis-Chef schloß sich damit zahlreichen Landräten aus der ganzen Bundesrepublik an, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften
(ARGEn) aus Arbeitsagenturen und Landkreisen/
kreisfreien Städten vom Dezember 2007 dafür aussprechen, den Landkreisen
und kreisfreien Städten die Möglichkeit zu geben,
Hartz IV in eigener und alleiniger Verantwortung
ohne die Bundesagentur für Arbeit wahrzunehmen. Bereits im letzten Monat hatten sich bundesweit insgesamt 166 Landräte dem Appell angeschlossen.
Die Zusammenarbeit in den ARGEn sei trotz aller
Anstrengungen der handelnden Akteure vor Ort
von strukturellen Problemen begleitet, die in der
Organisationsform begründet liegen, heißt es in dem Appell. Durch das
Konzept des Bundesarbeitsministers für ein "Kooperatives Jobcenter" würden diese Probleme nicht
nur nicht beseitigt, sondern bestehende Probleme
verfestigt und neue hinzugefügt.
Stattdessen sollte eine kommunale Gesamtträgerschaft realisiert
werden, jedenfalls aber die Option entfristet und
für alle interessierten Kommunen geöffnet werden, hieß es.
Wie es in dem Aufruf heißt, plädieren die Landräte für eine Ausweitung der Option und somit die eigenverantwortliche Wahrnehmung der SGB II-Aufgaben auf Antrag vor Ort, weil...
- ...die vielfachen sozialen Kompetenzen der Landkreise/kreisfreien Städte, die von entscheidender Bedeutung für die Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit sind, mit der Arbeitsvermittlung und der Alimentierung gebündelt sowie aus einem Guss und aufeinander abgestimmt erbracht werden können.
- ...es auf diese Weise möglich ist, die vielschichtigen sozialpolitischen Problemlagen langzeitarbeits- loser Menschen aufgrund der sozialen Kompetenz der Kommunen verstärkt anzugehen. Mit etwa sieben Millionen Hilfeempfängern handelt es sich bei Hartz IV um das sozialpolitische Instrument für erwerbsfähige Menschen im Alter zwischen 15 und 67 Jahren und deren Angehörige, das bestmöglich genutzt werden muss.
- ...eine kommunale Trägerschaft eine ganzheitliche Hilfeleistung sicherstellt, die von einem Träger erbracht wird.
- ...davon die Langzeitarbeitslosen proftieren, die fortan nur mit einer zuständigen Stelle zu tun haben.
- ...die politische Verantwortung für die Ausführung von Hartz IV für den Bürger klar erkennbar ist, da die Zuständigkeiten nachvollziehbar und verständlich sind.
- ...sich die kommunale Gesamtträgerschaft in den bisher 69 Optionskommunen bewährt hat. Dies belegt auch die wissenschaftliche Begleituntersuchung des Bundes, nach deren Zwischenergebnissen die Optionskommunen insbesondere in puncto Kundenzufriedenheit und Qualität der vermittelten Arbeitsplätze besser abschneiden.
- ...das Konzept des "Kooperativen Jobcenters" kein einziges Problem löst, sondern neue schafft. Es beschreibt nichts anderes als eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von Arbeitsagenturen und Landkreisen/kreisfreien Städten und macht die Leistungserbringung aus einer Hand zum unerreichbaren Ziel. Kommunale Gestaltungsspielräume bestehen kaum, Doppelstrukturen werden verfestigt, Verwaltungsabläufe verkomplizieren sich und der Bürger erhält fortan für eine Leistung zwei Bescheide aus zwei getrennten Verwaltungsverfahren. Daher muss auch im Interesse derjenigen Kommunen, die fortan eine gemeinsame Aufgabenerfüllung mit der Bundesagentur für Arbeit anstreben, unbedingt nachgebessert werden.
13.05.08
Neumarkt: "Aus einem Guß"