Impfung für Wiederkäuer

NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt laufen derzeit die Vorbereitungen zur Durchführung einer EU-weiten Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit (Blue Tongue Disease, BT) bei Wiederkäuern.

Der Landkreis Neumarkt war im letzten Jahr bereits einmal Sperrgebiet, nachdem bei einem Rind in der Gemeinde Mühlhausen ein Fall von Blauzungenkrankheit festgestellt worden war (wir berichteten)

Ab Anfang Juni beginnt nun im gesamten Landkreis eine flächendeckende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen mit einem Alter von über drei Monaten. Mit den in Kürze zur Verfügung stehenden Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit in der Oberpfalz wird die Möglichkeit eröffnet, einen Erstschlag zum Schutz und gegen die Weiterverbreitung der durch Stechmücken auf unsere Wiederkäuerpopulation übertragbaren Viruserkrankung zu führen, hieß es am Mittwoch aus dem Landratsamt.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten einhergehen kann. Der Erreger ist ein Virus vom Typ BTV-8.

Die Blauzungenkrankheit trat erstmals im Jahre 2006 in Mitteleuropa und auch in der Bundesrepublik Deutschland auf. Bereits im Jahre 2007 waren bundesweit über 20.000 Tiere (Bayern 280 Tiere) betroffen. Der Überträger dieser Virusinfektion der Wiederkäuer ist eine Stechmückenart der Gattung Culicoides, sogenannte "Gnitzen".

Typische Krankheitsbilder bei BT sind Schläfrigkeit, Fressunlust und Fieber. Diese Symptome gehen einher mit Entzündungen und Schwellungen an unbehaarten Körperstellen und an den Schleimhäuten im Maul- und Zungenbereich (sogenannte Lippen-, Gesichts-, Ohren- und Zungenödeme) und können bei Schafen zur charakteristischen Blaufärbung der Zunge (Blue Tongue) führen.

Durch bakterielle Sekundärinfektionen können sich Geschwüre und Abszesse bilden. Besonders hoch ist die Sterblichkeitsrate bei Jungtieren (bis zu 95 Prozent).

Wegen der besonderen Gefährdung der kleinen Wiederkäuer wird in einem ersten Schritt die Impfung in den Schaf- und Ziegenbeständen durchgeführt. Im Anschluss daran wird gegen Ende Juni die Impfung in allen Rinderbeständen durchgeführt.

Hier erfolgt eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen. Bei der Impfung handelt es sich um eine Pflichtimpfung für alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter. Rechtsgrundlage hierfür ist eine EU-Verordnung.

Jeder Tierhalter kann den Tierarzt seiner Wahl mit der Durchführung der Impfung beauftragen und ihm die Zahl der zu impfenden Tiere im Alter von über drei Monaten zu melden. Das Veterinäramt Neumarkt organisiert die Impfstoffausgabe an die Tierärzte.

Die Impfstoffkosten trägt der Freistaat Bayern, sämtliche Kosten für die Impfdurchführung bei Rindern werden von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen. Bei den Schafen gibt es nur einen Zuschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse. Die Ziegenhalter müssen die Kosten der Impfdurchführung selbst tragen.

Auskünfte erteilen die praktizierenden Tierärzte und das Veterinäramt Neumarkt unter Telefon 09181/470-421.
21.05.08
Neumarkt: Impfung für Wiederkäuer
Telefon Redaktion


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