"Kleine Zisternen fördern"
NEUMARKT. Die CSU-Stadtratfraktion will Zisternen-Besitzer schon ab einem Kubikmeter Fassungsvermögen mit einem größeren Flächenabzug belohnen.
Bei der Stadtratssitzung am Donnerstag steht die Einführung der Niederschlagswassergebühr im Bereich der Stadt auf der Tagesordnung. Dabei sollen die erforderlichen Satzungsgrundlagen vom Stadtrat beschlossen werden. Die CSU-Stadtratfraktion hat sich im Vorfeld mit der Satzungsvorlage befasst und Verbesserungsvorschläge zur Zisternenregelung und zur Berücksichtigung von Flächenabweichungen erarbeitet.
Bisher ist keine Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr vorsehen, wenn Regenwasser in einer Zisterne auffangen wird, die Zisterne aber mittels Überlaufschutz an einen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Die CSU glaubt, daß die Förderung von Grundstückseigentümern mit größeren Zisternen sinnvoll ist. Denn auch diese Zisternen würden die Regenwasserkanalisation wie ein Rückhaltebecken entlasten.
Außerdem sparen sie kostbares Trinkwasser, da mit dem Regenwasser der Garten bewässert oder die Toilettenspülung bedient werden kann, hieß es. Schließlich komme das Zurückhalten von Regenwasser auf dem Privatgrundstück dem Überschwemmungsschutz zu Gute. So können im Sommer, wenn es nach einer längeren Trockenheit zu einem Starkregen kommt, in der leeren Zisterne größere Mengen Regenwasser aufgefangen werden.
Deshalb sieht auch die Satzungsvorlage der Stadt Neumarkt eine Flächengutschrift vor, wenn Regenwasser von befestigten Grundstücksflächen in eine Zisterne abgeleitet wird. Ist die Zisterne nicht an den Regenwasserkanal angeschlossen, bleibt die angeschlossene befestigte Fläche bei der Berechnung der künftigen Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Verfügt die Zisterne dagegen über einen Überlaufanschluss an den Regenwasserkanal, soll eine Reduzierung der gebührenpflichtigen Flächen um 25 Quadratmeter pro Kubikmeter Fassungsvermögen der Zisterne erfolgen.
Der Vorschlag der Stadt Neumarkt sieht zusätzlich eine erforderliche Mindestgröße der Zisternen vor und regelt ein Fassungsvermögen von fünf Kubikmeter als Mindestgröße. Dieser Wert ist jedoch nach Meinung der CSU viel zu hoch angesiedelt und benachteiligt die Durchschnittsbürger. So werden Haus- und Gartenzisternen im Fachhandel ab einem Fassungsvermögen von zwei Kubikmetern angeboten. Die meisten privaten Nutzer besitzen ein Volumen von zwei bis drei Kubikmetern. Durch den Regelungsvorschlag mit fünf Kubikmetern würden nur Grundstückseigentümer mit Großgrundstücken und entsprechend hoch dimensionierter Zisternennutzung profitieren.
Außerdem stelle die gutgeschriebene Anrechnungsfläche von 25 Quadratmeter die unterste Grenze dar. in anderen Gemeinden würde wesentlich großzügiger verfahren.
Die CSU-Stadtratfraktion hat daher beantragt, die Regelung in Satzung so abzuändern, dass der Flächenabzug 50 Quadratmeter pro Kubikmeter beträgt und das Mindestvolumen für Zisternen auf zwei Kubikmeter herabgesetzt wird.
So werde der Bau von Zisternen durch eine spürbare Gebührenermäßigung gefördert. Und diese Gebührenermäßigung komme sowohl den Grundstückseigentümern zu Gute, die bereits eine Zisterne besitzen, wie auch denen, die erst den Bau einer Zisterne beabsichtigen.
Ein weiterer Antrag der CSU betrifft die "Erheblichkeitsgrenze" bei einer Berichtigung der gebührenpflichtigen Flächen. Flächenabweichungen zum Luftbild sollten hier statt 25 Prozent der Grundstücksfläche und mindestens 400 Quadratmeter nach Meinung der CSU 20 Prozent der Grundstücksfläche und mindestens 200 Quadratmeter betragen.
Daß bei entsprechenden Anträgen neben den Plänen auch noch ein "bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser" verlangt wird, hält die CSU für eine überflüssige "kostenträchtige Bürde", auf die man verzichten könne.
24.11.08
Neumarkt: "Kleine Zisternen fördern"