"Betreiber können aufatmen"

NEUMARKT. Die Betreiber von mit Palmöl und Sojaöl betrieben Blockheizkraftwerken können nach Ansicht von MdB Karl "aufatmen".

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am Freitag eine Übergangsbestimmung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken (BHKW) beschlossen. Die Regelung wurde als so genanntes Artikelgesetz zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) in 2./3. Lesung verabschiedet, teilte Karl mit.

"Diese Verabschiedung ist ein großer Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Damit können die über 50 Betreiber derartiger Anlagen im Wahlkreis aufatmen", machte der Bundestagsabgeordnete Alois Karl deutlich, der "seit Monaten intensiv für mehr Rechtssicherheit für die Kraftwerkbetreiber kämpft" (wir berichteten).

Nach dem Beschluss des Bundestages haben Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2009 solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Weiterhin wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist.

"Wir wollen mit der gefundenen Lösung eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen", erklärte Karl. Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, dürften "nicht unverschuldet in Existenznot gelangen". Nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung werde ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den Nawaro-Bonus im EEG eröffnen.

Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, habe manals Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung den 1. Januar 2005 vereinbart. So wolle man eine rasche Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnung erreichen, die die jetzt beschlossene Übergangslösung ersetzt. "Damit würde der Konstruktionsfehler des in der rot-grünen Regierungszeit beschlossenen EEG korrigiert, dass auch nicht nachhaltig erzeugtes Palmöl den Nawaro-Bonus auslöst. Zugleich haben die Kraftwerkbetreiber ausreichend Zeit, um über ihre Lieferanten entsprechende Nachhaltigskeitsnachweise beibringen zu können", sagte Alois Karl.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte rechtzeitig im parlamentarischen Verfahren auf die Notwendigkeit einer Übergangsregelung für bestehende Anlagen hingewiesen und deren Verabschiedung gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder eingefordert. In einer Koalitionsverhandlung am 4. Dezember 2008 konnte sie endlich mit der SPD eine politische Einigung erzielen, die der Deutsche Bundestag mit dem jetzigen Beschluss umsetzt. Die Übergangsbestimmung wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt. Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vorgesehen.
19.12.08
Neumarkt: "Betreiber können aufatmen"
Telefon Redaktion


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