Gefährliche Böller

Böller aus Tschechien - von der Polizei sichergestellt.
NEUMARKT. An Silvester darf man es auch einmal krachen lassen - aber nur mit Prüfzeichen, warnen Polizei und Gewerbeaufsichtsamt. In den letzten Wochen wurde wieder etliche Schmuggler erwischt, die hochgefährliche Böller aus Tschechien in großem Stil einführen wollten.
Bei allem Vergnügen, die ein Feuerwerk bereiten kann, sollten auch die Gefahren bedacht, Vorsichtsmaßregeln beachtet und Rücksicht auf andere genommen werden, hieß es jetzt vom für Neumarkt zuständigen Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz.
Die Feuerwerksartikel werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in Klasse I und Klasse II unterschieden. Während die Klasse I das ganze Jahr verkauft werden darf, ist dies für die Klasse II in diesem Jahr vom 29. bis zum 31.Dezember möglich. Zudem gilt, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und auch nur von ihnen abgebrannt werden dürfen.

Das Amt für Katastrophenschutz zündete unter der Aufsicht von
Fachleuten im Kofferraum eines alten Autos einige illegale
Böller - mit sichtbaren Folgen: So sah der Wagen nach der
Demonstration aus.
Foto: Amt für Katastrophenschutz
Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu zahlreichen Unfällen, Verletzungen und Bränden. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern und die Feuerwehr haben an diesen Tagen alle Hände voll zu tun. Auch bei der letzten Jahreswende gab es zahlreiche Hand- und Gesichtsverletzungen aber auch Wohnhausbrände zu beklagen.
Beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln muß man unbedingt die auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisungen beachten, hieß es. Eine Sylvesterrakete sollte niemals aus der Hand, sondern beispielsweise aus einer leeren Flasche gezündet werden. Grundsätzlich gilt, Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder leicht entzündbarem Material zu zünden. Die Rakete oder der Knaller sind am äußersten Ende der Zündschnur anzuzünden und dann sollte man sich rasch entfernen.
Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager des Handels hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Lagerbestimmungen des Sprengstoffrechts.
Im aktullen Schmuggel-Fall war ein Regensburger Auto für die Schleierfahndern ein lohnendes Kontrollobjekt. Das mit drei Personen besetzte Fahrzeug war aus Tschechien gekommen. Beim Öffnen des Kofferraumes staunten die Beamten nicht schlecht. Im Kofferraum lagen 695 pyrotechnische Gegenstände der verschiedensten Art, die der 19jährige Fahrer und der 22jährige Beifahrer auf einem Vietnamesen-Markt in Tschechien erworben hatten.
Bei der Durchsuchung konnte beim Fahrer auch noch ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden werden. Außerdem stand er unter Drogeneinfluss, weswegen er sich noch einer Blutentnahme unterziehen musste. Die Feuerwerkskörper und das Messer wurden natürlich sichergestellt.
Folgende Tipps sollten beim Abbrennen von Böllern und Feuerwerks-Rasketen unbedingt beachtet werden:
- Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in der Hand behalten, sondern sofort wegwerfen!
- Auf Plätzen mit Menschenansammlungen ist beim Böllern und Abschießen von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstandes zu achten. Man sollte daran denken, dass umherfliegende heiße Reste von Knallkörpern sich auch in Kapuzen und Taschen "verirren" können. Daher niemals Feuerwerkskörper in den Taschen der Kleidung zwischenlagern.
- Feuerwerkskörper nie in Personengruppen werfen! Leider finden sich auf dichtgedrängten Plätzen immer wieder rücksichtlose Leute, die gezündete Knallkörper einfach wild in die Menschenmenge werfen.
- Raketen immer senkrecht abschießen! Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal für die Standsicherheit ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material (z.B. Heuschober) gibt, Abstand einhalten.
- Keine Basteleien vornehmen! Unfälle sind oft auf Zweckentfremdung und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien zurückzuführen. Gerade Selbstbasteleien verursachen die schwersten Unfälle! Das Abbrennen von Feuerwerken ist nur an den beiden Tagen Silvester und Neujahr gestattet. In der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Altenheimen ist das Böllern generell verboten.
- Vor der Benutzung - am besten schon am Nachmittag - unbedingt die Gebrauchshinweise sorgfältig lesen! Sie müssen jeweils auf die Feuerwerkskörper aufgedruckt oder beigefügt sein. An der aufgedruckten Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben ''BAM'' beginnt, ist zu erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt.
- Das Zünden des Feuerwerks nur den Silvestergästen überlassen, die einen klaren Kopf behalten haben.
- Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge sind auf den Boden zu legen und dort zu entzünden. Anschließend sollte man sich rasch von den gezündeten Knallkörpern entfernen!
- Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, nur auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abrennen. Dies gilt auch für Wunderkerzen!
- Zum Schutz der Augen empfiehlt sich das Tragen einer geeigneten Brille.
- Versager niemals zweimal anzünden! Beim Trocknen oder Wärmen von Blindgängern besteht höchste Explosionsgefahr. - Blindgänger mit Wasser überschütten und entsorgen. Gegebenenfalls sollte dafür ein Eimer Wasser bereitgehalten werden.
- Zur eigenen Vorsicht und zur Sicherheit von Wohnungen und Häusern grundsätzlich Türen und Fenster geschlossen halten. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
- Haustiere können durch die Knallerei völlig verstört werden. Hunde gehören an die Leine und Katzen ins Haus.
- Feuerwerkskörper immer an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren.
28.12.08
Neumarkt: Gefährliche Böller