Bürgerfragestunde
NEUMARKT. Die Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg können am 28.Januar zu Beginn der
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Fragen zu Gemeindeangelegenheiten
stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Sitzung beginnt um 19.00
Uhr.
Grundsätze für die Fragestunde:
- Die Fragestunde findet in der Regel einmal pro Vierteljahr am Anfang einer öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
- Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten.
- Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Bürgermeister Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Bürgermeister kann von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.
24.01.09
Neumarkt: Bürgerfragestunde