Bürgerfragestunde
NEUMARKT.  Die Einwohner und Bürger der Gemeinde Berg können am 28.Januar zu Beginn der
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Fragen zu Gemeindeangelegenheiten
stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Sitzung beginnt um 19.00
Uhr.
Grundsätze für die Fragestunde:
-  Die Fragestunde findet in der Regel einmal pro Vierteljahr am Anfang einer  öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
-   Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei  Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen  und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von fünf  Minuten nicht überschreiten.
-    Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der  Bürgermeister Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen  werden, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der  Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die  Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Bürgermeister kann von einer  Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-,  Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem  Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.
24.01.09
Neumarkt: Bürgerfragestunde