"Bevor ich auf die spezielle Situation im Baugebiet Gartenäcker eingehe, möchte ich kurz darauf verweisen, dass der Lärm ausgehend von der Bahntrasse auf eine Länge von ca. sieben Kilometern über 9.000 Bürger der Stadt belästigt bzw. gesundheitlich beeinträchtigt.
Die aktuelle Problematik liegt darin, dass die Stadt Neumarkt an einer der Hauptkorridore für den schienengebundenen Güterverkehr mit den osteuropäischen Ländern liegt. Dieser Güterverkehr hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Leider gibt es derzeit aber keine rechtliche Grundlage, einen verbesserten Schallschutz beim Verursacher des Lärms, nämlich der Bahn, durchzusetzen.
Nachfolgend möchte ich Sie über den chronologischen Ablauf der bereits von mir veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes informieren:
Information des Stadtrates über den aktuellen Sachverhalt
Sitzung am 03.06.2008, sowie
Sitzung am 22.09.2008.
Information der Bürger anlässlich einer öffentlichen Bürgerversammlung
in der Kleinen Jurahalle am 4. November 2008
Von mir initiierte Unterschriftensammlung "Gegen Bahnlärm und für besseren Lärmschutz"
vom 13. Oktober 2008 bis 12. Januar 2009
(Bei dieser Aktion wurden 1.100 Unterschriften gesammelt)
Schreiben an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung,
Herrn Wolfgang Tiefensee vom 09. Februar 2009
Schreiben an Herrn MdB Karl vom 10. Februar 2009 mit der Bitte um Unterstützung bei Herrn Bundesminister Tiefensee
Schreiben von Herrn MdB Karl vom 04. März mit der Zusage für Unterstützung durch weiteres Schreiben an Herrn Bundesminister Tiefensee vom 05. März 2009.
Termin bei der Regierung OPf. am 12. März 2009 in Sachen Lärmaktionsplan.
Dabei gilt es aber keine unerfüllbaren Erwartungen bei den Bürgern zu wecken.
Wir müssen alle zur Kenntnis nehmen, dass der Bau und Betrieb der Bahnstrecke Regensburg-Neumarkt auf den geltenden rechtlichen Grundsätzen beruht.
Ebenso gilt dies für die errichtete Wohnbebauung im Baugebiet Gartenäcker, die auf einem Bebauungsplan aus dem Jahre 1980 beruht. In diesem Bebauungsplan erfolgte die Regelung des Schallschutzes mittels Beschränkung der Aufenthaltsräume der Wohnungen auf die Bahn abgewandte Seite bzw. durch die Anforderung zum Einbau von Schallschutzfenstern. Die gleichen Anforderungen wurden in die entsprechenden Baugenehmigungen übernommen. Insofern wurde den Belangen des Schallschutzes rechtlich gesehen ausreichend Rechnung getragen.
Würden nun derzeit von Seiten der Stadt Verbesserungen durchgeführt werden,
beginnend am Münchner Ring bis hin zum Bahnweg an der Bahnlinie, wie vorgeschlagen, wäre dies ein falsches Signal an die Bahn, die damit aus ihren zukünftigen Verpflichtungen hinsichtlich Schallschutz freigestellt würde.
Der Stadtrat sowie die Bürger der Stadt Neumarkt werden von meiner Seite zu gegebener Zeit über die aktuelle Lage hinsichtlich des Schallschutzes an der Bahnstrecke Regensburg-Nürnberg informiert.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, einen diesbezüglichen Ortstermin mit Ihnen und den betroffenen Bürgern zu vereinbaren, bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich den von Ihnen kurzfristig anberaumten Ortstermin
am Samstag, den 21.03.2009, um 11.00 Uhr,
nicht wahrnehmen kann.
Ich werde mich nach Erhalt des Antwortschreibens von Herrn Bundesminister Tiefensee und der Deutschen Bahn erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Ortstermin mit Ihnen und den Anwohnern zu vereinbaren."