Quote überschritten
NEUMARKT. "Die Stadt nimmt ihre Verantwortung als Arbeitgeber ernst und beschäftigt schwerbehinderte Arbeitnehmer in einem weitaus größeren Umfang, als dies vom Gesetzgeber her gefordert wird."
Mit diesen Worten kommentiert Oberbürgermeister Thomas Thumann die aktuellen Zahlen über den Anteil der Mitarbeiter in der Stadtverwaltung, die zum Personenkreis des Schwerbehindertengesetzes zählen. "Das ist ein gutes Signal für den Arbeitsmarkt und für die Situation der Betroffenen, dass wir als Stadt bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern mehr als nur unser Soll erfüllen."
Die aktuellen Zahlen aus dem Personalamt der Stadt zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter bei der Stadt belegen, dass die Stadt ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nur nachkommt, sondern sie sogar um mehr als zwei Drittel deutlich überschreitet. Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt 8,14 Prozent.
Derzeit hat die Stadt wieder ihre jährliche Anzeige nach dem Schwerbehindertenrecht zusammen gestellt. Dabei muss an die Agentur für Arbeit gemeldet werden, wie viele Schwerbehinderte in einem Betrieb beschäftigt sind. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, dass in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern mindestens fünf Prozent der im Jahresdurchschnitt vorhandenen Arbeitsplätze von Schwerbehinderten besetzt sein müssen. Unterschreitet ein Arbeitgeber diese Vorgabe, so muss er eine Ausgleichsabgabe entrichten. Dies trifft bei der Stadt Neumarkt wegen des hohen Beschäftigungsstandes an schwerbehinderten Mitarbeitern nicht zu.
20.03.09
Neumarkt: Quote überschritten