Rechtsaufsicht bestätigt OB
NEUMARKT. Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt hat das Vorgehen von Oberbürgermeister Thomas Thumann im Hinblick auf die Behandlung des Kaufvertrages zum Unteren Tor mit der Firma Max Bögl in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates (
wir berichteten) bestätigt.
FLitZ-Vorsitzender Dieter Ries hatte in einer Dienstaufsichtsbeschwerde moniert, dass seiner Meinung nach in der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung nicht klar erkennbar sei, worum es hier gehe. Insbesondere sei aus seiner Sicht in der Tagesordnung nicht aufgeführt gewesen, dass es um den Verkauf des "Areals Unteres Tor" geht.
Dem hält die Rechtsaufsicht entgegen, dass sie diese Auffassung nicht teilt. Aus der Tagesordnung seien sowohl der Behandlungsgegenstand im Sinne einer Grundstücksangelegenheit angegeben wie auch die einschlägigen Flurnummern, die jeweilige Gemarkung und auch das Ziel der Behandlung im Sinne eines Kaufvertrages benannt.
Deshalb sei laut Rechtsaufsicht der Behandlungsgegenstand für jeden Stadtrat eindeutig erkennbar gewesen. Eine Bezeichnung "Areal Unteres Tor" sei dagegen nicht notwendig, da es sich nur um eine inoffizielle Bezeichnung handle. Auch eine besondere Bezeichnung "Beschlussfassung" bedarf es laut Rechtsaufsichtbehörde nicht, da im Rahmen der Stadtratsitzungen der Vorsitzende stets über einen Beratungsgegenstand abstimmen lassen kann.
Ein Anhaltspunkt für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten sei daher nicht erkennbar, weil keine Verletzung gesetzlicher Vorschriften erkennbar ist.
Mit "Verwunderung" hat die Rechtsaufsicht allerdings zur Kenntnis genommen und in dem Schreiben an Ries auch ausgeführt, dass er "als Nichtmitglied im Stadtrat und damit unbeteiligter Dritter Kenntnis von der genauen Tagesordnung dieser nichtöffentlichen Sitzung gehabt hat".
23.03.09
Neumarkt: Rechtsaufsicht bestätigt OB