Neun Monate Haft
NEUMARKT. Um über 40.000 Euro hat ein Arbeitsloser aus dem Landkreis das Arbeitsamt geschädigt - er arbeitete gleichzeitig als Wirt.
So hatte er in seinem Antrag auf Arbeitslosengeld und später in seinem Antrag auf Arbeitslosenhilfe die Richtigkeit seiner darin gemachten Angaben bestätigt. Die Frage nach einer selbstständigen Tätigkeit hatte er in diesen Anträgen jeweils verneint und das, obwohl er bereits vor der Antragstellung selbstständig eine Dorfwirtschaft führte.
Nachdem er falsche Angaben gegenüber der Agentur gemacht hatte, floß prompt das Arbeitslosengeld. Im Rahmen des Datenabgleichs fielen dann aber seine Falschangaben auf. Eine gegen die Aufhebung und Rückforderung gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Regensburg endete damit, dass der Mann letztendlich seine Klage zurückzog.
Das vom Hauptzollamt Regensburg eingeleitete Strafverfahren endete nunmehr vor dem Amtsgericht Neumarkt damit, dass der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Auch den entstandenen Schaden wird der Beschuldigte wieder gutmachen müssen.
19.06.09
Neumarkt: Neun Monate Haft