"Nichterhebung rechtswidrig"
Von Oberbürgermeister Thomas Thumann
Auch wenn manche Stadträte in der
Sitzung vom 29.10.2009 den Eindruck erwecken wollten, dass die Stadt oder der Oberbürgermeister hier Verunsicherung hinsichtlich der rechtlichen Situation verursacht haben, bleibt festzuhalten:
Zu keiner Phase dieses inzwischen länger dauernden Prozesses wurde von Seiten der Stadt oder von Seiten des Oberbürgermeisters etwas anderes behauptet, als dass eine Nichterhebung rechtswidrig sein und sowohl haftungs-, wie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte.

Oberbürgermeister Thomas Thumann (Mitte) - hier mit seinen
Stellvertretern Ruth Dorner und Franz Düring in einer Stadtrats-
sitzung.
Dies war schon im Vorfeld des ganzen Verfahrens so, als wir von Seiten der Stadt darauf hingewiesen haben, dass nun die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge in diesem Altstadtbereich anstehe. Bereits da hatte es seitens einiger Stadträte Aussagen gegeben, dass man auf eine Erhebung verzichten sollte.
Und auch damals wurde bei allen Anfragen und bei allen Diskussionen von Seiten der Stadt, von Rechtsdirektor Kohler angefangen über das Beitrags- und Gebührenamt bis hin zum Oberbürgermeister klar dargelegt, dass ein Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge in einem generellen Fall nicht möglich ist.
Vielmehr haben wir von Seiten der Stadt stattdessen in enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem Landratsamt auf eine Sondersatzung hingearbeitet, die sowohl dem Wunsch nach Einbeziehung der besonderen Situation in diesem Altstadtbereicht Beachtung schenkt als auch der rechtlichen Pflicht zur Beitragserhebung Genüge leistet. Deshalb kam die Sondersatzung zustande, bei der die betroffenen Bewohner in diesem Bereich der Westlichen Altstadt statt der sonst üblichen 80 Prozent nur 20 Prozent der Straßenausbaubeiträge zu zahlen haben.
Diese Sondersatzung wurde am 24.04.2008, damals noch im "alten Stadtrat", vorgestellt und die Sachlage grundsätzlich und ausführlich von Rechtsdirektor Kohler dargestellt. Dazu war den Stadträten auch eine siebenseitige Sitzungsvorlage im Vorfeld zugegangen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, "dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wie die Erhebung von Steuern oder Gebühren eine gesetzliche Pflicht ist".
Diese Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hatte der Bayer. Kommunalprüfungsverband in seinem Prüfbericht vom 12.10.2005 ausdrücklich festgestellt und gerade auch für den betroffenen Altstadt-Bereich darauf hingewiesen, dass hier Straßenausbaubeiträge noch zu erheben sind. Diese Tatsache hat auch das Landratsamt mit einem ausführlichen Schreiben vom 11.07.2008 noch einmal detailliert aufgezeigt und darauf hingewiesen, dass eine Straßenausbaubeitragserhebung durchzuführen ist.
Diese Sondersatzung wurde dann nach der Kommunalwahl 2008 auch im "neuen Stadtrat" in seiner Sitzung am 17.07.2008 ausführlich vorgestellt und zur Abstimmung vorgelegt. Auch da wurde wiederum ausführlich von Herrn Rechtsdirektor Kohler und mir auf die Beitragspflicht hingewiesen und die entsprechenden Details erläutert. Auch dem "neuen Stadtrat" lag die siebenseitige Ausführung von Herrn Rechtsdirektor Kohler zu diesem Punkt vor. Auch da wurde kein Zweifel darüber gelassen, dass eine Pflicht zur Beitragserhebung besteht und eine Abweichung davon im Sinne eines Erlasses rechtswidrig sein dürfte und damit Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. In dieser besagten Sitzung hat der Stadtrat schließlich den Erlass der Sondersatzung zur Erhebung des Straßenausbaubeitrags in der Altstadt mit großer Mehrheit beschlossen.
Danach ging die Stadt daran, die entsprechenden Berechnungen und Grundlagen zu ermitteln, um diese Sondersatzung anzuwenden und noch vor dem 31.12.2008 zur Abrechnung zu bringen. Denn nach diesem Zeitpunkt wäre ein Verfall der Forderungen eingetreten.
Gegen die daraufhin ergangenen Bescheide zur Straßenausbaubeitragserhebung wurden insgesamt über 100 Widersprüche eingereicht, die allesamt von der Stadt an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt weitergeleitet worden sind.
Statt einer Bearbeitung der Widersprüche kam vom Landratsamt allerdings ein Schreiben an die Stadt, die Problematik noch einmal im "Bausenat" zu behandeln, um eine "politische Lösung der Problematik" herbeizuführen.
Ungeachtet dessen, dass der Bausenat hierfür gar nicht zuständig wäre, war dieser Hinweis von Seiten des Landratsamtes für die Stadt angesichts der rechtlichen Gegebenheiten einer Erhebungspflicht doch etwas verwunderlich.
Nachdem zur selben Zeit mehrere Anträge von CSU, SPD und Flitz mit dem Ziel eingegangen waren, das Thema noch einmal im Stadtrat zu behandeln mit dem Ziel, keine Beiträge zu erheben, wurde es von mir auf die Sitzung vom 17.09.2009 genommen.
In dieser Sitzung habe ich noch einmal darauf hingewiesen, dass ein solcher beabsichtigter genereller Erlass der Straßenausbaubeiträge in diesem Bereich der Altstadt aus Sicht aller Verantwortlichen in der Verwaltung und auch aus Sicht überörtlicher Instanzen eine Rechtswidrigkeit darstellen dürfte, ja evtl. sogar strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ausdrücklich wurde von mir vor der Abstimmung und nach der Abstimmung zu den Anträgen hinsichtlich eines Generalerlasses darauf hingewiesen, dass ich beim Zustandekommen eines solchen Beschlusses diesen beanstanden und dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen müsse.
Im Hinblick auf meine Haltung habe ich in dieser Sitzung keinerlei Zweifel offen gelassen, ungeachtet dessen, wie mein Abstimmverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt nun im Nachhinein von manchen aus politischen oder anderen Gründen interpretiert wird.
Geradezu abenteuerlich erscheint mir die Konstruktion durch einige Stadträte, dass sie in ihrem Abstimmungsverhalten verunsichert gewesen seien, wie denn nun der OB abstimmen würde. Zum einen habe ich in meinen Wortbeiträgen stets auf die Erhebungspflicht aus rechtlichen Gründen hingewiesen. Zum anderen sind Stadträte bei ihrer Stimmabgabe nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen. Und wie wenig stichhaltig diese Konstruktion einer Unsicherheit ist, zeigt sich daran, dass die Stadträte bei einer Orientierung am Oberbürgermeister schon in der Sitzung am 17.09.2009 nicht für einen Generalerlass stimmen hätten dürfen, denn schließlich habe ich meine Hand nicht zur Zustimmung erhoben.
Das weitere Verfahren der Beanstandung ist gesetzlich klar vorgegeben. Ich musste dem Stadtrat nunmehr in der Sitzung am 29.10.2009 formell über meine Beanstandung und meine Gründe dafür informieren. Damit sollte den Stadträten Gelegenheit gegeben werden, ihre im September 2009 getroffene Entscheidung zu revidieren oder aufrecht zu erhalten. Dies wurde von uns so durchgeführt und da die große Mehrheit an ihrem ursprünglichen Beschluss, keine Beiträge in der westlichen Altstadt zu erheben, festgehalten hat, werde ich diesen Beschluss beanstanden und der Rechtsaufsicht am Landratsamt vorlegen.
03.11.09
Neumarkt: "Nichterhebung rechtswidrig"
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