Mittagspause für Motorsense
NEUMARKT. Motorsensen müssen eine Mittagspause einhalten, Rasenmäher nicht. Dies teilte die Parsberger Polizei mit.
Offenbar aus gegebenem Anlaß macht die Polizei in einer Presse-Mitteilung darauf aufmerksam, daß das Benutzen von Rasenmähern werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt ist.
Das Benutzen von Motorsensen, Laubbläsern und Laubsammlern dagegen ist nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr erlaubt. (§ 7 BJmSchV)
05.07.05
Neumarkt: Mittagspause für Motorsense