"Windel-Rabatt" beschlossen

NEUMARKT. Eltern von Babys und Angehörige von Inkontinenz-Pflegefällen erhalten im Landkreis bei der Müllentsorgung künftig einen "Windel-Rabatt".

Das beschloß der Kreistag im November und im landkreis ist man jetzt dabei, die neue Regelung zum jahreswechsel umzusetzen.

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat steigende Tendenz, hieß es am Freitag bei einem Pressegespräch im Neumarkter Landratsamt. Viele Pflegebedürftige sind auf die Nutzung von Inkontinenzartikeln angewiesen. Soweit diese Personen noch zu Hause leben, sind damit teilweise enorme Restmüllmengen verbunden, die zu einem entsprechenden Bedarf an Müllgefäßen führen.

Die dafür fälligen Müllgebühren stellen in solchen Fällen oft eine erhebliche Belastung dar. Gerade auch im Hinblick auf die Bedeutung der häuslichen Pflege und die oft damit verbundene enorme private Pflegeleistung sollte dieser Umstand künftig auch bei der Bemessung der Müllgebühren angemessene Berücksichtigung finden.

Außerdem sollte auch ein erhöhter Windelanfall bei mehreren Kleinkindern in einer Familie zu einer Entlastung führen, hieß es.

Mit der neuen Regelung werden Haushalte mit pflegebedürftigen Familienangehörigen oder Familien mit zwei oder mehr "Windelkindern" durch Gebührenermäßigungen bei der Restmüllabfuhr entlastet.

Die Ermäßigung gilt für diese Fälle: In beiden Fällen gilt, dass betroffene Familien entweder eine kostenlose Gebührenmarke für eine zusätzliche 60-Liter-Tonne beantragen können, oder sie lassen sich das Freivolumen auf eine bereits vorhandene größere Mülltonne (über das 120-Liter-Volumen hinaus) anrechnen. Der Landkreis stellt aber keine Gefäße zur Verfügung, die müssen gegebenenfalls selbst beschafft werden.

Den Antrag auf Ermäßigung können betroffene Familien nur im Landratsamt stellen - und zwar noch bevor sie sich ihre Müllmarken kaufen. Antragsformulare gibt es im Landratsamt, bei den Gemeindeverwaltungen und im Internet unter www.landkreis-neumarkt.de. Auch die Pflegedienste haben entsprechende Anträge.

Über die Pflegebedürftigkeit ist eine Bestätigung des behandelnden Arztes, der Sozialstation oder des Pflegedienstes erforderlich.

Weitere Informationen zur Pflegetonne und Windeltonne gibt es im Landratsamt unter Telefon 09181/470-239/ -238.
18.12.09
Neumarkt: "Windel-Rabatt" beschlossen
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